Keine Entschädigung für Beschäftigte ohne Booster

| Politik Politik

Arbeitnehmer und Selbstständige können ihren Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfällen verlieren, wenn sie keinen vollen Impfschutz durch eine Corona-Drittimpfung haben und in Quarantäne müssen.

Das geht aus einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor (PDF), die der Bundestag im Internet veröffentlicht hat und über die die «Bild»-Zeitung zuerst berichtet hat.

Eigentlich gewährt das Infektionsschutzgesetz Personen, die infiziert sind oder unter Infektionsverdacht stehen und denen deshalb eine Ausübung ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit verboten ist, einen Entschädigungsanspruch in Geld.

Die Bundestagsdienste weisen darauf hin, dass die Entschädigung laut Gesetz wegfällt, wenn etwa durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung ein solches Verbot hätte vermieden werden können. Dabei könne auch das Fehlen einer Auffrisch- oder Booster-Impfung zum Ausschluss der Entschädigung für den Verdienstausfall führen, wenn diese eine öffentlich empfohlene Impfung sei.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Covid-19-Auffrischimpfung, wie die Parlamentsexpertinnen und -experten erläutern. Allerdings kommt es laut ihrer «Kurzinformation» noch auf die Länder an: Erst sofern die obersten Landesgesundheitsbehörden auf Grundlage der Empfehlung der Impfkommission eine öffentliche Empfehlung zur Auffrischimpfung aussprechen, handele es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Eine Übersicht über die Empfehlungen der Landesgesundheitsbehörden oder der Zahl möglicher Betroffener enthält die zweiseitige Expertise nicht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der Bundesregierung beschlossen. Der Bundestag ist am Zug.

Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung. CDU-Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen spricht von einem falschen Signal.

Sieben Prozent mehr Lohn fordert die NGG im bayerischen Gastgewerbe. Der Dehoga Bayern bietet zwei Erhöhungen bei 30 Monaten Laufzeit an – die Gewerkschaft hat das Angebot nach Angaben des Verbandes abgelehnt.

Kommt die Zuckersteuer noch? Die neun Länder-Agrarminister von CDU und CSU sind dagegen - und schreiben dem Kanzler einen Brief.

Bestimmte Geschäftsreisen sollen nach einer EU-Reform von der vorherigen A1-Meldung ausgenommen werden, berichtet der VDR. Bis die neuen Vorschriften anwendbar sind, müssen Unternehmen die bisherigen Vorgaben beachten.

Erst am Mittwoch hatte Vizekanzler Klingbeil seinen Entwurf an die Ministerien gegeben, nun tritt das Kanzleramt auf die Bremse. Die Zuckersteuer liegt erst einmal auf Eis. Klingbeil rechnet dennoch mit schneller Einigung.

Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke soll dem Staat im Jahr rund eine Milliarde Euro einbringen. Das geht aus einem Entwurf des Finanzministeriums hervor, über den zuerst das «Handelsblatt» berichtete. Im Bundestag sind die Pläne der Regierung umstritten.

Ab 1. Oktober dürfte der Kaffee im Wegwerfbecher in Potsdam teurer werden. Die Landeshauptstadt führt im Alleingang eine Verpackungssteuer ein. Massive Kritik kommt aus der Wirtschaft.

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband hat die Plattform minijobs-erhalten.de gestartet, um auf drohende Kostensteigerungen und Belastungen für Minijobs aufmerksam zu machen.

Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes. 90 Prozent der Unternehmen halten laut Bitkom-Umfrage eine gezielte Reform der Datenschutz-Grundverordnung für notwendig.