Wer positiv auf Corona getestet ist, muss in Schleswig-Holstein seit Donnerstag nicht mehr für fünf Tage zu Hause bleiben. Die Landesregierung hat am Mittwoch per Erlass die generelle Isolationspflicht abgeschafft. Stattdessen gilt nun - außerhalb der Wohnung - eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für jene ab dem 6. Lebensjahr, die einen positiven Test haben.
Es sei weder geboten noch verhältnismäßig, «dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist», sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). «Weiterhin gilt der allgemeine Grundsatz, wer krank ist, bleibt zu Hause.»
Personal in medizinischen Einrichtungen darf dort arbeiten, sofern keine Symptome vorliegen und im Zuge des Hygienekonzeptes Vorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske angewandt werden. In Pflegeheimen dagegen dürfen Beschäftigte fünf Tage lang nicht arbeiten. Für Besuchende gilt ein Betretungsverbot für medizinische Einrichtungen und Pflegeheime. Das greift auch bei positiv getesteten Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen. Wer keine Maske tragen kann, darf die Schule für fünf Tage nicht betreten.
Das Land hatte sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. Das benachbarte Hamburg hält dagegen an ihr fest. Dies könnte für Menschen die in einem der beiden Bundesländer leben und jeweils in dem anderen Bundesland arbeiten in der Praxis zu Problemen führen wenn im Heimatort Hamburg Isolationspflicht besteht, nicht aber am Arbeitsort in Schleswig-Holstein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die Aufhebung der Isolationspflicht einen Fehler. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt begrüßte diesen Schritt dagegen. (dpa)