Keine Sperrstunde mehr in Bayern und Schleswig-Holstein

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Viele Länder Lockern derzeit Corona-Regeln im Handel, nicht aber in der Gastronomie. In Bayern und Schleswig-Holstein fällt allerdings die Sperrstunde für Restaurants, die in diesen Ländern noch Bestand hatte.

Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und noch einmal mehr Besucher für Sport und Kultur: In Bayern gelten von diesem Mittwoch an zahlreiche Corona-Lockerungen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen - und sich damit über Bund-Länder-Beschlüsse und neue Warnungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hinweggesetzt. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete die Lockerungen nach der Kabinettssitzung mit der stabilen Lage in den Kliniken.

Die neuen Regelungen und weitere Beschlüsse des bayerischen Kabinetts im Überblick:

Sperrstunde: In der Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22.00 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen. Kneipen, Clubs und Discos müssen aber weiter geschlossen bleiben.

Sport und Kultur: Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15 000 Zuschauern, bisher waren es 10 000. Und: Auch Stehplätze sind wieder erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen, Kinos inklusive, ist wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, bisher waren es 50 Prozent. Überall bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Bei Kultur- und Sport-Events fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, ist aber nicht zwingend.

Messen: Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12 500 auf 25 000 Personen erhöht.

Seilbahnen: Auch große Seilbahnen dürfen - wie kleine schon bisher - nun zu 75 Prozent belegt werden. Bisher waren es nur 25 Prozent.

Friseure: Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind nun auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel. Und: Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.

Bäder und Saunen: Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.

Tests für Kita-Kinder: Nach einer Corona-Infektion in einer -Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung deutlich verschärft und an die Regeln in den Schulen angeglichen. Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit drei Mal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.

Corona-Verordnung: Die bayerische Verordnung wird - mit all diesen Veränderungen - zunächst bis zum 23. Februar verlängert. Die Hotspot-Regelung, nach der bei Sieben-Tage-Inzidenzen über 1000 eigentlich schärfere Regeln gelten müssten, bleibt ausgesetzt. Formal soll der Landtag in der Plenarsitzung am 15. Februar das weitere Bestehen einer epidemischen Lage feststellen, damit Maßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiter angewendet werden können.

Impfzentren: Die staatlichen Impfzentren werden mindestens bis zum Jahresende fortgeführt und entsprechend finanziert. Damit schaffe man Planungssicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene, heißt es im Kabinettsbeschluss. Die Kapazitäten sollen angepasst werden. Festgelegt wird etwa eine «durchschnittliche Grundkapazität» von rund 2000 Impfungen pro Woche pro 100 000 Einwohner. Diese Kapazitäten sollen je nach Nachfrage etwas geringer oder auch höher sein können.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die geplanten Lockerungen am Montag mit der - trotz Rekordinzidenzen - verhältnismäßig geringen Auslastung der Kliniken, insbesondere der Intensivstationen, mit Covid-Patienten begründet. Auch Herrmann sagte am Dienstag, insgesamt sei der Corona-Trend derzeit positiv. Das Infektionsgeschehen sei trotz einer sehr hohen Sieben-Tage-Inzidenz stabil. Zudem hätten sich das Infektionsgeschehen und die Belastung der Krankenhäuser entkoppelt, die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten sei stabil. Dies erlaube Lockerungen bei den Eindämmungsmaßnahmen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach warnte dagegen am Dienstag erneut vor einer schnellen Aufhebung von Corona-Maßnahmen. «Wir haben die Lage noch nicht wirklich unter der Kontrolle», sagte er. «Wir können breite Lockerungen, wie sie derzeit diskutiert werden, zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertreten.» Die Diskussion sei fehl am Platz, schnelle Öffnungen könnten die Welle deutlich verlängern. Lauterbach warnte, eine «funktionierende, erfolgreiche Strategie» ohne Not zu gefährden, könne nicht das Ziel sein. Er bekräftige seine Einschätzung, dass es aber mittelfristig Lockerungen geben könne: «Wir werden natürlich deutlich vor Ostern öffnen können.» Die nächste Bund-Länder-Runde zu Corona ist für kommende Woche geplant.

Neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Ab Mittwoch greifen in Schleswig-Holstein von der Landesregierung beschlossene Lockerungen der Corona-Regeln. In Geschäften gilt laut der neuen Corona-Landesverordnung nur noch Maskenpflicht. Das betrifft auch sogenannte Ladenlokale von Dienstleistern wie Reisebüros oder Schneidereien. Zudem sind drinnen und draußen wieder Veranstaltungen vor mehreren Tausend Zuschauern möglich. Drinnen sind bis zu 4000 Besucher erlaubt, draußen bis zu 10 000.

In der Gastronomie gibt es ab Mittwoch keine Sperrstunde mehr ab 23.00 Uhr. Für Proben und Veranstaltungen von Laienchören gilt künftig 2G plus. Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein sowie über einen negativen Corona-Test verfügen. Dafür entfällt die Maskenpflicht während des Singens für die Chöre, nicht aber für die Zuschauer. (dpa)


 

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