Klagewelle aus dem Gastgewerbe gegen Corona-Verordnungen

| Politik Politik

Gegen die verschärften Corona-Beschränkungen im November sind bereits in mehreren Bundesländern etliche Klagen eingegangen. So kamen allein beim Berliner Verwaltungsgericht nach den Worten eines Sprechers bis zum Montagnachmittag 39 Eilanträge an, überwiegend von Gastronomen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale mindestens vier Wochen lang für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München registrierte zu Beginn des Teil-Lockdowns bereits mehr als ein Dutzend Klagen gegen die Vorschriften. Ein Gerichtssprecher erklärte, bis Montag seien 13 Normenkontroll-Eilverfahren und zwei Hauptsacheverfahren eingegangen. Dem Gericht zufolge betreffen die Verfahren hauptsächlich die Schließung von Hotels für Touristen sowie das Verbot, Gäste in Restaurants zu bewirten. 

In Brandenburg gehen ebenfalls die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte eine Gerichtssprecherin. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin in Schleswig.

In Niedersachsen wandten sich unter anderem Gastronomiebetriebe, Tattoo- und Piercingstudios, ein Kosmetikstudio, ein Schwimmbad, eine Spielhalle und ein Wettannahmebüro ans Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Corona-Regeln befassen - dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sondern um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Corona-Verordnung, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage sollte noch an diesem Montag per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen. (Mit Material der dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.