Koalition verständigt sich auf Reformpaket

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Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben ein umfangreiches Reformpaket geschnürt. Es soll Deutschland modernisieren, die Wirtschaft wieder in Schwung bringen und den Sozialstaat zukunftsfest machen. Im Koalitionsausschuss einigten sich die drei Partner auf insgesamt 34 Punkte. Ein Überblick:

Steuern

Die schwarz-rote Koalition will Millionen Steuerzahler finanziell entlasten - beginnend am 1. Januar kommenden Jahres. Geschehen soll dies durch eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes, eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und ein Abflachen der Progression in der Einkommensteuer.

Profitieren sollen davon kleine und mittlere Einkommen. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro soll im Vergleich zu heute um bis zu 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird mit rund zehn Milliarden Euro angegeben. 

Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer verschärft werden. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Ab einem Einkommen von 280.000 Euro soll er auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschafts- und Vermögensteuer wird es nicht geben. 

Steigen soll auch der pauschale Steuersatz bei Mini-Jobs - von zwei auf fünf Prozent. Gekürzt werden soll bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen.

Arbeitsmarkt 

Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. 

Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. 

Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt nicht.

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.

Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.

Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm «zweite Chance» entwickelt werden.

Wachstum und Gerechtigkeit

Zukunftsbranchen sollen konsequent gefördert werden. Das gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz.

Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu soll ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden gehören. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr bekommen. 

Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Dazu will die Koalition konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. In der EU will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche von Datenverarbeitung - etwa Kundenlisten von Handwerkern - von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten etwa in Vereinen gelten. 

Bürokratieabbau

Die gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur Berichtspflichten, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird. Oder die in Rechtsverordnungen der Ministerien mit entsprechender Begründung als weiter geltend bestimmt werden. 

Alle Dokumentationspflichten werden mit dem Ziel überprüft, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen. Das gilt nicht für Pflichten, die sich aus EU-Recht ergeben oder verfassungsrechtlich geboten sind. 

Die Abgabe von Steuererklärungen für die Bürger soll erleichtert werden. Dazu sollen die Finanzminister von Bund und Ländern gemeinsame Vorschläge erarbeiten. Die Bundesregierung will dann Vorschläge zur Steuervereinfachung vorlegen. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer an Unternehmen zu vergeben. 

Minijobs und Rente

Auf Widerspruch war nach der Präsentation des Kommissionsvorschlags unter anderem gestoßen, dass beitragsfreie Minijobs nur noch für Schülerinnen und Schüler möglich sein sollen. So warnte CSU-Chef Markus Söder vor schweren Folgen vor allem für Gastronomie- und Tourismus-Unternehmen. 

Der Koalitionsausschuss geht nun nicht auf die Rentenvorschläge im Detail ein - im Steuerteil der Ergebnisse heißt es aber: «Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Minijobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.» Söder merkte dazu an, wenn etwas angehoben werde, «dann schafft man es nicht einfach ab». Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern nur Rentenvorschläge erbeten worden. Entschieden werde darüber unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Geplante Rentenreform

Die Vorschläge, die umgesetzt werden sollen, umfassen auch das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Selbstständige und Politiker sollen zudem in die gesetzliche Rente aufgenommen werden. Mit den Erträgen der neuen Kapitalrente soll ab 2040 das Rentenniveau steigen. Dafür sollen Arbeitgeber und Beschäftigte nach einer 2028 beginnenden Übergangsphase zwei Prozent des Bruttoeinkommens der Beschäftigten zahlen, zusätzlich zum normalen Rentenbeitrag. Der gesamte Beitragssatz - heute bei 18,6 Prozent - dürfte 2031 die 22-Prozent-Marke übersteigen und danach vorerst stabil bleiben. 

Vorübergehend sollen ab 2032 die Renten mit Steuermitteln gestützt werden. Denn infolge der jüngsten Rentenreform ist das Rentenniveau zwar bis 2031 fixiert, danach aber dürfte es sinken. Die Renten steigen dann nicht mehr mit den Löhnen.

Gesundheit

Auch für die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung lag dem Koalitionsausschuss bereits ein Konzept vor. Ziel ist es, erneute Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge zu verhindern. Über dafür vorgesehene Milliarden-Einschnitte bei den Gesundheitsausgaben ringen die schwarz-roten Fraktionen schon im regulären parlamentarischen Verfahren.

Vorgesehen ist, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Gelingen soll dies über Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche. Auf Versicherte kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Wahlrecht

Zur Reform des Bundestagswahlrechts, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, wurde nichts beschlossen. Das stehe noch aus, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Entscheidungen seien hier aber auch erst bis zum Frühjahr kommenden Jahres nötig. (


dpa)

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