Kompromiss zum Bürgergeld in Sicht

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Im Streit um das geplante Bürgergeld zeichnet sich ein Durchbruch ab. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag in Berlin erfuhr, haben Union und Ampel in ihren internen Verhandlungen zu der Sozialreform in den wesentlichen Streitfragen Kompromisse erzielt. Es gebe «eine zustimmungsfähige Lösung», berichtete die «Bild»-Zeitung. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine «Vertrauenszeit» von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte.

Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60 000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben.

Bereits bisher war geplant, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen dann die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen. (dpa)


 

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