Landesregierung von Sachsen-Anhalt für ermäßigte Gastro-Mehrwertsteuer

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Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will die ermäßigte Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beibehalten. Ende des Jahres laufe die ermäßigte Umsatzsteuer von derzeit sieben Prozent aus, hieß es in einem Antrag der Regierungsfraktionen im Landtag von Magdeburg. Die Verringerung des Steuersatzes habe in den vergangenen zwei Jahren zu einer erheblichen Entlastung von Unternehmen geführt.

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Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu belegen, fand am Donnerstag keine Mehrheit im Bundestag. „Kein Grund zur Panik“, schrieb der DEHOGA Bayern an seine Mitglieder, da der Antrag mit Hinweis auf die Steuerschätzung erwartungsgemäß abgelehnt worden sei.

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Ende des Jahres soll die vergünstigte Mehrwertsteuer von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie auslaufen. Keine gute Idee, findet Tim Mälzer und fordert ein Umdenken. Die ermäßigte Mehrwertsteuer sei keine Subvention für Corona-Ausfälle, «sondern das wäre einfach eine intelligente Entscheidung», so Mälzer.

Im Bundesstag steht heute ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Abstimmung. Die Unionsfraktion will eine dauerhaft ermäßigte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants ermöglichen. Da die Regierungsfraktionen erst zum Jahresende darüber beschließen wollen, dürfte der Unionsentwurf chancenlos sein.

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