Maskenpflicht in Flugzeugen von und nach Deutschland bleibt bestehen

| Politik Politik

Bei Flügen von und nach Deutschland gilt auch mit Inkrafttreten gelockerter EU-Empfehlungen ab Montag weiterhin die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona-Ansteckungen. Dies betrifft nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alle Maschinen, die in Deutschland starten oder landen.

Beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges sind FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren. Die Maskenpflicht entspreche auch den neuen EU-Empfehlungen, hatte das Ministerium erläutert.

Die Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC empfehlen ab Montag nicht mehr generell verpflichtendes Maskentragen in Flughäfen und Flugzeugen. Wenn am Abflug- oder Zielort eine Maskenpflicht im Verkehr besteht, sollte dies aber weiter auch in Maschinen gelten. In Deutschland ist die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.

Generell entfällt mit der gelockerten EU-Empfehlung längst nicht auf allen Flügen die Maskenpflicht. Europas größter Billigflieger Ryanair veröffentlichte eine Liste von 15 EU-Staaten, in denen über nationale Gesetze das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. Neben Deutschland sind auch wichtige Tourismus-Ziele wie Spanien, Griechenland, Portugal und Italien darunter.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich für ein Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen, Bahnen und Bussen ausgesprochen, das auch die Verkehrsbranche fordert. Die Bundesregierung plant aber vorerst keine Abschaffung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, bei immer noch sehr hohen Fallzahlen «fehlt der Spielraum, auf Masken im öffentlichen Verkehr zu verzichten». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.