Nach monatelanger Pause dürfen Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern von Pfingstsonntag an wieder Gäste empfangen. Dieser Öffnungsschritt ist jedoch mit einigen Regeln verbunden, die Menschen beachten müssen.
Welche Betriebe dürfen wieder öffnen?
Öffnen dürfen alle Betriebe, die der Gastronomie zuzuordnen sind. Das sind etwa Cafés, Restaurants, Bistros, Bars oder Kneipen. Diese dürfen allesamt von Pfingstsonntag an wieder Gäste bewirten. Sie dürfen bis 24.00 Uhr öffnen.
Darf ich innen und außen sitzen?
Gastronomen dürfen innen und außen ihren Betrieb aufnehmen. Wer draußen sitzen möchte, braucht keinen negativen Corona-Test und muss vorher auch keinen Tisch reservieren. Wer drinnen sitzen möchte, muss einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen und einen Tisch reservieren.
Wie läuft das mit den Tests?
Landesweit kann man sich etwa in 380 Einrichtungen kostenlos testen lassen, das sind etwa Testzentren oder Apotheken. Vielerorts können Termine vorab telefonisch oder online vereinbart werden. Auch spontane Tests sind vielfach möglich. Nicht jede Einrichtung bietet Tests am Wochenende an, daher ist es empfehlenswert, sich darüber vorab zu informieren. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, müssen sich nicht testen, das gilt auch für bereits zweifach geimpfte Menschen.
Kunden können ebenfalls einen Selbsttest vor Ort machen, das muss jedoch vor den Augen des Gastronomen oder der Mitarbeiter sein. Damit soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis wirklich von dem Tag ist. Diese Selbsttests können etwa in Drogerie- und Supermärkten oder Apotheken gekauft werden. Ein vorheriger Test in einer Testeinrichtung ist somit für beide Seiten die einfachere Lösung.
Wer darf in der Gastronomie Gast sein?
Das sind zunächst alle Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen. Tagestouristen aus anderen Bundesländern dürfen nach wie vor grundsätzlich nicht MV einreisen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die bereits vollständig, sprich zweimal, geimpft worden sind oder genesen sind von einer Covid-Erkrankung. Dies muss nachgewiesen werden.
Wie viele Gäste dürfen an einem Tisch sitzen?
Maximal zehn Menschen dürfen an einem Tisch sitzen. Diese Anzahl ist für den Innen- und Außenbereich gleich. Die bestehenden Kontaktregelungen sind dabei zu beachten. Zwei Haushalte dürfen derzeit zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden weiterhin nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dennoch als ein Haushalt. Wer bereits zweimal geimpft ist, wird ebenfalls nicht mitgezählt.
Wo muss ich eine Maske tragen?
Wenn Gäste nicht am Tisch sitzen, also etwa das Restaurant betreten oder zur Toilette gehen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das können OP oder FFP2-Masken sein.
Muss ich meine Daten hinterlassen?
Von jedem Haushalt oder einer zusammengehörende Gruppe muss einer seine Daten hinterlassen. Das sind Vor- und Nachname, die Anschrift, seine Telefonnummer sowie das Datum und die Uhrzeit des Besuchs. Jeder Gastronomiebetrieb muss diese Daten vier Wochen lang aufbewahren.
Macht jeder Betrieb zu Pfingstsonntag auf?
Davon ist nicht auszugehen, weil die große Touristenmenge noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern sein darf. Das müsste sich gerade in stark urlaubsgeprägten Regionen wie etwa auf Rügen bemerkbar machen. Nach Schätzungen von Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in MV, werden etwa die Hälfte der Betriebe zu Pfingstsonntag öffnen.
Was sagen Verbände?
Schwarz befürwortet etwa, dass die Gastronomie auch innen öffnen darf. Dies sei nicht in jedem Bundesland der Fall. Zudem sei es gut, dass die Gäste für die Außengastronomie keinen Test brauchen, dies käme gerade spontanen Gästen entgegen.