Mindestlohn für Auszubildende geplant

| Politik Politik

Die Bundesregierung plant offenbar die Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende. Laut Berichten der Funke-Mediengruppe sollen Azubis im ersten Lehrjahr ab dem Jahr 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im Monat erhalten. In den darauffolgenden Jahren soll die Vergütung schrittweise weiter angehoben werden: Im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Darüber hinaus sei eine Staffelung der Vergütungen für Lehrlinge im zweiten und dritten Jahr geplant. Laut Funke-Zeitungen soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes noch diesen Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. 

Sollte das Kabinett die Reform tatsächlich beschließen, würde es in Deutschland erstmals eine Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden geben. Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung sei Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits müsse aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibe, Ausbildungsplätze anzubieten, so das Ministerium laut Bericht. Wie unter anderem die Süddeutsche schreibt, habe Bildungsministerin Anja Karliczek deshalb zuvor Zugeständnisse machen müssen. In Betrieben mit Tarifbindung könne es passieren, dass die Lehrlinge auch weiterhin weniger als die neue Untergrenze bekämen. 

Neben einer Vergütungsuntergrenze sind aber noch weitere Neuerungen geplant. So sollen laut Ministerium drei Fortbildungsstufen sowie die Einführung einheitlicher Bezeichnungen nach einer erfolgreichen Weiterbildung rechtlich verankert werden. So soll es künftig neben den bekannten Titeln wie „Meister“ auch einen „Bachelor Professional" oder einen „Master Professional" geben. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.