Mindestlohn im NRW-Gastgewerbe

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In Nordrhein-Westfalen gilt jetzt ein tariflicher Mindestlohn im Gastgewerbe. Arbeitsminister Schneider hat die untersten Stufen des neuen Tarifvertrags für Hotellerie und Gastronomie für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die Mindestentgelte bindend für alle Arbeitgeber in der Branche. Die Mindestlöhne wirken rückwirkend ab dem 4. September 2012. Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten bekommen damit in der untersten Gehaltsgruppe deutlich mehr Geld: Statt 6,76 Euro pro Stunde erhalten sie künftig nach einem Stufenplan bis zu 8,50 Euro.

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