München droht Airbnb mit Zwangsgeld

| Politik Politik

Während Airbnb in China sogar die Chinesische Mauer für Übernachtungsgäste zugänglich macht (Tageskarte berichtete), droht der Bettenbörse in München neuer Ärger. Die bayerische Landeshauptstadt will es sich nicht mehr länger gefallen lassen, dass Wohnungen zweckentfremdet werden. Dazu soll das Portal nun umfassende Auskünfte zu Wohnungen übermitteln, die länger als acht Wochen untervermietet werden. 

Sie hätten Airbnb mehrfach gebeten, Lösungen zu entwickeln, damit illegale Zweckentfremdung nicht unterstützt werde, teile die Sozialreferentin der Stadt laut Spiegel mit. Passiert sei jedoch nichts. Deshalb fordere das Sozialreferat die Daten nun per Bescheid an. Sollte die Bettenbörse auch darauf nicht reagieren, werde ein Zwangsgeld in Höhe von 300.000 Euro fällig. 

München macht schon jetzt Druck auf illegale Vermietungen. So wurden allein im vergangenen Jahr knapp 300 Wohnungen wieder dem Markt zugeführt. Zudem verhängte die Stadt Bußgelder in Höhe von 850.000 Euro. 
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.