Bund und Länder haben ihren Streit über die Finanzierung geplanter Entlastungsmaßnahmen in der Krise beigelegt und den Weg unter anderem für einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket freigemacht. Bei Beratungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch im Kanzleramt wurden auch Finanzierungsfragen beim Wohngeld und bei der Unterbringung von Flüchtlingen geklärt sowie zusätzliche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Härtefälle, etwa im Gesundheitswesen und im Kulturbereich vereinbart.
«Wir haken uns unter und wir lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam», sagte Scholz nach den Beratungen. Die Verständigung zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen sei sehr sorgfältig vorbereitet und dann zügig gefunden worden. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), sagte, man habe Themen über die es monatelang Streit gegeben habe zwischen Bund und Ländern, abräumen können. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von Klarheit, die die Menschen bräuchten, um gut durch den Winter zu kommen.
Bei der vorherigen Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober waren viele Fragen offen geblieben. Bund und Länder standen diesmal unter Einigungsdruck. Grundsätzlich ging es bei den Beratungen um viele bereits bekannte Vorhaben, wie die Gaspreisbremse, bei denen die Finanzierung und die Ausgestaltung im Detail bisher aber noch nicht geklärt waren.
«Deutschlandticket»
Das greifbarste Ergebnis gab es beim Nachfolger des 9-Euro-Tickets. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich bereits auf ein künftiges 49-Euro-Ticket verständigt. Die Bundesländer hatten aber dauerhaft höhere Zuschüsse für ihren öffentlichen Nahverkehr vom Bund (Regionalisierungsmittel) zur Bedingung gemacht. Die zusätzlichen Mittel aus Berlin soll es nun geben. Damit kann das geplante «Deutschlandticket» für 49 Euro kommen - «so schnell wie technisch möglich», wie Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwochabend sagte. Ob es schon zum 1. Januar klappt, ist offen.
Gaspreisbremse
Die wesentlichen Regelungen waren hier schon bekannt: Neben der Übernahme des Dezemberabschlags der Gasrechnung soll im kommenden Jahr der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden - ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab März. Die Länder konnten sich nicht damit durchsetzen, die «Winterlücke» zwischen Dezemberabschlag und März zu schließen und auch für die Privatkunden eine Preisbremse schon ab Januar zu erreichen. Immerhin haben sie aber die Zusage vom Bund bekommen, dass eine Umsetzung für Februar angestrebt werden soll.
Aus dem Beschluss: (...) Die Gaspreisbremse wird (...) zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024. Die Bremse wirkt für Gas und Fernwärme. Sie gilt für(...) Verbraucher im (...) Standardlastprofil (SLP) sowie (...) Verbraucher (außer Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) mit registrierter Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt. Also für private Haushalte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) ebenso wie für Vereine etc. (...) Verbraucher [erhalten] dabei eine regelmäßige monatliche Entlastung, die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemisst. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei der Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Bei neuen Gasbezugsverträgen gelten aktuell (...) Preise von im Durchschnitt etwa 21 Cent pro Kilowattstunde. Wenn (...) Bürger weniger Gas bzw. Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren. Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das bedeutet, dass (...) Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen – der deutlich über dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Denn es bleibt aufgrund der begrenzt verfügbaren Menge an Gas weiter dringend nötig, dass möglichst viel Gas eingespart wird.
b. (...) Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, wird der Bund (...) im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Dies gilt für (...) Verbraucher sowie KMU im Standardlastprofil SLP sowie (...) Verbraucher (außer Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) mit registrierter Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Gigawattstunden pro Jahr liegt. Bei (...) Mietern, deren Verbrauch von Gas oder Fernwärme erst mit zeitlicher Verzögerung über die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters abgerechnet wird, erfolgt die Entlastung über eine Gutschrift auf die Betriebskostenabrechnung. Wenn (...) Mieter bereits eine Erhöhung der Abschläge in 2022 erhalten haben, werden sie im Dezember um diese Erhöhung einmalig entlastet werden.
c. Die aktuell hohen Gaspreise sind auch für die Industrieunternehmen eine große Belastung. Daher wird der Bund auch für diese Unternehmen mit einer Gaspreisbremse für eine substanzielle Entlastungen bei den Energiekosten sorgen. Sie wird ab Januar 2023 bis April 2024 für ein Gas-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs der Unternehmen die Gaskosten auf sieben Cent pro Kilowattstunde (netto) reduzieren. Dies gilt sowohl für die Wärmegewinnung in der Produktion als auch für die Nutzung von Gas als Rohstoff für die Produktion, etwa weiterer chemischer und nichtchemischer Güter. Je nach individueller Voraussetzung des Unternehmens – wie z.B. der Energieintensität – wird dabei die Bundesregierung die Spielräume umfassend nutzen, die das europäische Beihilferecht bietet. Bis zu einem Gegenwert des vergünstigten Gaspreises von zwei Millionen Euro im gesamten Zeitraum je Unternehmen gelten dabei keine Einschränkungen („de minimis“).
Strompreisbremse
Die geplante Strompreisbremse soll dagegen schon «zum 1. Januar 2023 entlastend wirken», wie es im Beschluss von Bund und Ländern heißt.
Aus dem Beschluss: d. Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit ihr sollen die gestiegenen Strompreise bei Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. (...) Verbraucher sowie KMU sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde für (...) Bürger sowie KMU. Bei Industrieunternehmen werden die Strompreise bei einem Betrag von 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden. Zur Finanzierung der Entlastungen im Strombereich werden befristet Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunter-nehmen sowie Raffinerien abgeschöpft.
e. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme werden so ausgestaltet, dass Anreize zum Energiesparen bestehen. (...) Verbraucher sowie Unternehmen profitieren so finanziell weiterhin von Einsparungen oder Effizienzmaßnahmen.
f. (...) Härtefallregelung (...) für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen (...)
g. Auch die Preise anderer Heizmittel (z.B. Öl und Holzpellets) sind gestiegen. (...) Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden (...)
h. (...) Hilfen für Kultureinrichtungen (...)
i. (...) Stadtwerke (...)
j. Die Entlastungen erfolgen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Konformität.
k. Für Steuerpflichtige, die die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, ist die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Gaspreisbremse zu versteuern. Diese Besteuerung leistet einen Beitrag zur sozialen Ausgewogenheit der Maßnahme.
Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen
Aus dem Beschluss: Zur Ausgestaltung und Umsetzung einer Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Strom- und Gaspreisbremse von besonders stark gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, werden Bund und Länder eine gesonderte Vereinbarung treffen. Der Bund erklärt seine Bereitschaft, für eine solche Härtefallregelung für KMU über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung für KMU über die Länder erfolgt. Der Bundeskanzler und die (...) Regierungschefs der Länder beauftragen die Konferenz der (...) Wirtschaftsminister, bis zum 1. Dezember 2022 einen Vorschlag für eine solche Härtefallregelung vorzulegen.
Holzpellets und Ölheizungen
Hier könnte es auch Hilfen geben, aber Bund und Länder bleiben in dem Punkt noch ziemlich vage. «Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden», heißt es im gemeinsamen Beschluss. Und weiter: «Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht.»
Zusätzliches Geld für Kliniken, Kultur und kleinere Unternehmen
Strom- und Gaspreisbremse werden in manchen Bereichen nicht ausreichen, damit sich Einrichtungen und Betriebe finanziell über Wasser halten können, weil sie selbst zum Beispiel kaum Strom und Gas sparen können. Deshalb soll es eine Härtefallregelung geben: 12 Milliarden Euro, davon 8 für Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das Geld soll aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der in der Pandemie für Unternehmenshilfen eingerichtet und nun für die Abfederung der aktuellen Krise mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet wurde - zur Finanzierung der Gaspreisbremse und anderer Maßnahmen.
Über den Fonds sollen Bund und Ländern zufolge zudem «gezielte Hilfen» für Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sprach von einer Milliarde Euro. Auch für kleine und mittlere Unternehmen könnte es eine Härtefallregelung geben, die aber noch gesondert ausgehandelt werden soll. Der Bund will dafür ebenfalls eine Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereitstellen.
Wohngeld-Reform
Bund und Länder wollen sich die Kosten für die geplante Reform des Wohngelds teilen. Es bleibe dabei, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert werde, heißt es im Beschluss. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen. Damit ist auch diese Hürde aus dem Weg und der staatliche Mietzuschuss für Menschen mit geringen Einkommen kann wie geplant zum 1. Januar reformiert werden. Er soll dann um durchschnittlich 190 Euro pro Monat steigen. Außerdem soll er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro.
Flüchtlinge
Der Bund beteiligt sich mit zusätzlichen Mitteln in Milliardenhöhe bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Das hatten die Länder gefordert. Für das laufende Jahr geht es um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Versorgung von Geflüchteten unter anderem aus der Ukraine, wie Scholz sagte. Bisher waren 2 Milliarden Euro für die Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen zugesagt. Für das kommende Jahr soll es 1,5 Milliarden Euro für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geben, für Menschen aus anderen Ländern wird eine jährliche Pauschale von 1,25 Milliarden Euro angekündigt. (mit dpa)