Vor den Corona-Beratungen von Bund und Ländern sind jetzt auch Lockerungen für Regionen im Gespräch, in denen lediglich eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 stabil unterschritten wird. Bis auf eventuelle Öffnungen der Außengastronomie, bleiben Hotels und Restaurants weiter unberücksichtigt und somit ohne Öffnungsperspektive
Nach dem Paier könnte dann etwa eingeschränkte Öffnungen insbesondere des Einzelhandels mit festen Einkaufsterminen geben. Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf für die Gespräche der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag hervor. Das Papier trägt die Uhrzeit 7.30 Uhr.
Das Papier wurde nach dpa-Informationen vom Kanzleramt verschickt, ist dem Vernehmen nach aber noch nicht mit allen Ländern vorabgestimmt. Über die einzelnen Öffnungsschritte und wie diese ausgestaltet werden, darüber dürfte es noch viele Diskussionen geben. Endgültige Entscheidungen werden erst am Ende des Bund-Länder-Gesprächs erwartet.
Bislang waren breitere Öffnungen lediglich für Regionen in Aussicht gestellt gewesen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 liegt: Dort sollen dem Entwurf zufolge der Einzelhandel mit einer Beschränkung der Kundenzahl je nach Verkaufsfläche sowie Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten geöffnet werden und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zehn Personen im Freien erlaubt werden.
Nach dem aktualisierten Entwurf könnte es nun also eingeschränkte Öffnungen schon in Regionen geben, in denen lediglich die 100er-Marke unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten könnten dann etwa auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten «für Besucher mit vorheriger Terminbuchung» geöffnet werden. Ebenso könnte dort «Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich» erlaubt werden.
Die Außengastronomie dem Entwurf zufolge erst öffnen, wenn die Inzidenz 14 Tage stabil unter 35 bleibt.
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bringt das Papier Außengastronomie Terminbuchung ins Gespräch. Tests wären vorgeschrieben, wenn an einem Tisch Personen mehrerer Hausstände sitzen.
Für die Hotellerie und Gastronomie in Innenräumen gibt es dagegen weiter keine Perspektive. Das Papier sagt, dass über Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird „im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren auf der nächsten Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beraten werde. Diese findet am 24. März statt.
Die geplanten Regelungen für Unternehmen in der Teststrategie wurden in der neuen Fassung entschärft. So ist nun nicht mehr von einer Verpflichtung für Firmen die Rede, den in Präsenz Beschäftigten kostenlosen Schnelltests anzubieten. Vielmehr werde die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch diese Woche abschließend beraten. Am Vorabend hatte es unter anderem zu dieser Frage noch Beratungen Merkels mit Spitzenverbänden der Wirtschaft gegeben.