Neues Einwanderungsrecht: Bundesminister veröffentlichen Eckpunkte

| Politik Politik

Nach ihren in der Branche vielbeachteten Äußerungen zur Arbeitskräftezuwanderung ins Gastgewerbe (Tageskarte berichtete) haben Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil am 20. Juli in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt ihre Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts skizziert.

Der DEHOGA Bundesverband lobt, dass das Tempo hier angezogen wird. Das aktuell geltende Einwanderungssystem sei, so Faeser und Heil, „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“, um die durch die Corona-Pandemie massiv verschärften Personalengpässe zu entzerren. „Wir müssen besser darin werden, qualifizierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen“. Das ist ohne Zweifel richtig und auch die von den beiden Ministern genannten Stichworte gezielte Kampagnen, Sprachförderung und schnellere Visaverfahren können der Zustimmung aus Hotellerie und Gastgewerbe sicher sein.

Einwanderungsrecht - Drei Säulen wurden angekündigt:

1.    Säule: Fachkräfte mit bereits anerkannten Qualifikationen

Wesentlichste Neuerung hier soll sein, dass für Berufsanfänger die Gehaltsgrenze für eine sog. „Blaue Karte EU“, mit der Hochschulabsolventen in Deutschland arbeiten dürfen, gesenkt werden soll. Aktuell gilt eine Grenze von 56.400 € im Jahr. Außerdem sollen einmal anerkannte Fachkräfte auch in fachfremden Berufen arbeiten dürfen.

2.    Säule: Fachkräfte mit Berufserfahrung

Sie sollen zukünftig auch ohne Anerkennungsverfahren einreisen dürfen, wenn sie über einen Berufsabschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Das Anerkennungsverfahren wird dann in Deutschland nachgeholt und vom Arbeitgeber finanziert („Anerkennungspartnerschaft“). Hier wird es aus Sicht des DEHOGA entscheidend auf die Details der gesetzlichen Regelung ankommen. Offen ist z.B., ob die Anerkennung nachgeholt werden muss oder nur kann. Auch die formalen Anforderungen an den ausländischen Abschluss werden eine entscheidende Rolle spielen, den Kochen ist z.B. etwas, was man in vielen Ländern der Welt nicht in einer Schule, sondern in der Praxis lernt. Positiv an dieser Säule aus Sicht des DEHOGA: Ob jemand als „Fachkraft“ gelten kann, hängt nicht in erster Linie am Anerkennungsverfahren der IHK FOSA, sondern an der Beurteilung des deutschen Arbeitgebers. Das gibt Chancen für unbürokratischeres und praxistauglicheres Recruiting, wird für die gastgewerblichen Unternehmen aber nicht einfach in der Umsetzung und Beurteilung sein.

3.    Säule: Potenzialzuwanderung

Diese Säule stellt den ersten Schritt zu der von der FDP in den Koalitionsvertrag hineinverhandelten „Chancenkarte“ dar. Wer Potenzial mitbringt und seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, soll zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr einreisen dürfen. Ob jemand ein hohes Integrationspotenzial mitbringt, soll zukünftig über ein Punktesystem ermittelt werden. Das eigentliche Punktesystem, wie es z.B. in Kanada lange Zeit genutzt wurde, soll aber noch nicht im angekündigten Gesetzespaket umgesetzt werden.

Der DEHOGA Bundesverband kündigte im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für die Interessen des Gastgewerbes einsetzen. Ein zentraler Aspekt dabei: Aus Sicht des Verbandes könne bei Arbeitskräften mit Berufserfahrung, Integrationspotenzial und Arbeitsvertrag auf die formale Anerkennung der gleichwertigen Qualifikation verzichtet werden. Denn der Arbeitgeber könne am besten beurteilen, ob ein ausländischer Mitarbeiter für seinen Betrieb einer Fachkraft entspricht, so der DEHOGA.

Der Verbad will sich außerdem weiter dafür einsetzen, auch insgesamt für Arbeitskräfte die Möglichkeiten zu erweitern. Der DEHOGA fordert insbesondere für die Entfristung der Westbalkanregelung und eine Ausweitung des Kontingents sowie für den Abschluss von Saisonarbeitnehmerabkommen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen verkürzt werden.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten stellt die Unternehmer vor größte Herausforderungen. Das geht aus einer Umfrage des Dehoga hervor.

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.