Niedersachsen: Stufenplan stellt Corona-Lockerungen für Hotels und Gastro vor

| Politik Politik

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Stufenplan für die Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. Demnach sollen für Handel, Tourismus und das gesellschaftliche Leben die Beschränkungen in Etappen gelockert werden, wenn sich die Infektionslage weiter positiv entwickelt, wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Montag in Hannover mitteilte. «Das Ziel ist, dass wir die Infektionsketten gut im Griff und einen guten Sommer haben mit Öffnungen.» Am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landesschnitt bei 84,6; von den 45 Kreisen und Großstädten hatten 13 weiterhin eine Inzidenz von über 100, womit sie als Hotspot gelten.

Der Plan sieht drei Stufen vor: ein starkes Infektionsgeschehen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 (Stufe 3), ein hohes Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 50 (Stufe 2) sowie ein erhöhtes Infektionsgeschehen zwischen 10 und 35 (Stufe 1). Unabhängig von der aktuellen Corona-Lage in den Landkreisen und Städten greifen nächste Lockerungsschritte, die im «Stufenplan 2.0» aufgeführt sind, erst mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes spätestens ab Ende Mai. In Landstrichen mit einer Inzidenz über 100 greifen weiterhin die Beschränkungen der Bundes-Notbremse.

«Wir müssen vorsichtig vorgehen, damit uns die Inzidenz nicht wieder durch die Decke geht», sagte Behrens. Deswegen sollen viele Öffnungsschritte von einer strikten Teststrategie begleitet werden. Als Knackpunkt bezeichnete die Ministerin den Herbst mit der Gefahr eines Wiederanstiegs der Neuninfektionszahlen. Darauf müsse man vorbereitet sein, idealerweise mit einer bis dahin hohen Impfquote. Folgende Öffnungsschritte sind in den unterschiedlichen Lebensbereichen je nach Infektionslage ins Auge gefasst:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: In Stufe 3 können sich ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, in Stufe 2 ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts oder insgesamt bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre zählen jeweils nicht mit.

EINZELHANDEL: In Stufe 3 und 2 gibt es eine Zugangsbeschränkung, in Stufe 3 wie derzeit eine Testpflicht, ausgenommen sind kleine Läden und Geschäfte der Grundversorgung. In Stufe 1 genügt ein Hygienekonzept.

GASTRONOMIE: Die Stufe 3 soll neben der Außengastronomie ab Ende Mai auch die Gastronomie drinnen öffnen dürften, jeweils mit Testpflicht und Einschränkungen. In Stufe 2 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, in Stufe 1 genügt drinnen und draußen ein Hygienekonzept.

TOURISMUS: In Stufe 3 ist können Hotels und andere Quartiere bis zu 60 Prozent belegt werden, es gibt Testpflichten, die Einschränkung auf Gäste nur aus Niedersachsen soll Ende Mai entfallen. Weitere Erleichterungen sind dann erst in Stufe 1 geplant, dann entfallen alle Auflagen bis auf die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts.

SCHULUNTERRICHT: In Stufe 3 gibt es wie aktuell Wechselunterricht mit geteilten Klassen, in den Stufen 2 und 1 dann Präsenzunterricht nach dem Szenario A.

THEATER, KONZERTHÄUSER, KINOS: In Stufe 3 sind nur Veranstaltungen im Freien möglich mit bis zu 250 Teilnehmern und Testpflicht. In Stufe 2 sind wieder Veranstaltungen drinnen erlaubt mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, in Stufe 1 entfällt die Testpflicht.

OUTDOORVERANSTALTUNGEN EINSCHLIEßLICH SPORT: In Stufe 3 sollen ab Ende Mai maximal 50 Zuschauer mit Testpflicht zugelassen werden, in Stufe 2 dann maximal 250 Personen mit Testpflicht. In Stufe 1 sollen bis zu 500 Zuschauer erlaubt werden.

MUSEEN, GALERIEN, AUSSTELLUNGEN, GEDENKSTÄTTEN: In Stufe 3 ist der Zugang mit Test und einer 50-prozentigen Kapazitätsbegrenzung möglich, in Stufe 2 mit Test und einer 75-prozentigen Begrenzung. In Stufe 1 gibt es außer einem Hygienekonzept keine Vorschriften.

BREITENSPORT DRINNEN, FITNESSSTUDIOS: In den Stufen 3 und 2 sind die Sportanlagen zwar geöffnet (außer Duschen/Umkleiden), die Kontaktbeschränkungen begrenzen die Teilnehmerzahl aber stark, Erwachsene benötigen einen Test. In Stufe 1 bleibt als Auflage ein Hygienekonzept.

BARS, DISKOTHEKEN, CLUBS: Diese dürfen erst in der Stufe 1 wieder öffnen, pro Gast müssen zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.