NRW setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe durch

| Politik Politik

Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Das hat Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart mitgeteilt. Die Verbesserungen betreffen Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Unternehmen, Kammern und Verbände hatten Teile der Abrechnungsvorgaben des Bundes kritisiert.

Minister Pinkwart sagt: „Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben wir mehr als 430.000 Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen. Von Anfang an haben wir die Anregungen der Antragsteller ernstgenommen und uns für Verbesserungen eingesetzt. Dass nun auch insbesondere Personalkosten und gestundete Zahlungen bei der Abrechnung berücksichtigt werden können, ist eine spürbare Verbesserung für viele Soforthilfeempfänger.“
 
Insgesamt wurden über die NRW-Soforthilfe 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Antragszeitraums Anfang Juli hat das Land gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben des Bundes als problematisch für die Unternehmen erwiesen.
 
Diese Punkte hatte Nordrhein-Westfalen daher dem Bund mitgeteilt und das Rückmeldeverfahren Mitte Juli zunächst angehalten. Nach den nun erzielten Verbesserungen wird das Rückmeldeverfahren noch vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Die Rückmelde-Frist ist einheitlich auf den 30. November 2020 verlängert. Eventuelle Rückzahlungen auf das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung müssen bis zum 31. März 2021 erfolgen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personalkosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. 
  • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
  • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungseingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vorausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unternehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungszielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Einnahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung abzustellen.
  • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das betrifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten. 

Fragen zum Verfahren können an die Mitarbeiter der Hotline unter 0211-7956 4995 gestellt werden. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.