Baden-Württembergs Landesregierung wird noch vor Pfingsten Öffnungen der Außengastronomie und der Ferienhotellerie in den Stadt- und Landkreisen ermöglichen, in denen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Die dazu notwendige Änderung der Corona-Verordnung soll in der kommenden Woche erfolgen. Weitere Öffnungsschritte sind im Rahmen eines Stufenplanes vorgesehen, den Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) heute dem DEHOGA vorgestellt hat. Wir fassen die für das Gastgewerbe wichtigsten Fakten zusammen und bewerten die Pläne des Landes aus Branchensicht.
Laut DEHOGA betreffen Öffnungspläne betreffen nur Kreise mit Inzidenzwerten stabil unter 100. Der Bei Inzidenzen über 100 greife die bundesweite „Notbremse“. Das Land hat dann nach aktueller Rechtslage keine Regelungskompetenz.
Geplante Öffnungsmaßnahmen laut DEHOGA im Stufenplan des Landes:
Stufe 1: Inzidenz fünf Tage aufeinanderfolgend unter 100
- Außengastronomie
- Hotellerie auch für touristische/private Übernachtungen
Stufe 2: 14 Tage nach Öffnungsstufe 1 bei Inzidenzwerten unter 100 mit fallender Tendenz
- Restaurants/Gastronomie Innenbereiche
- Veranstaltungen mit Besucherzahl-Begrenzung
- Messen mit Besucherzahl-Begrenzung
Stufe 3: 14 Tage nach Öffnungsstufe 2 bei Inzidenzwerten unter 100 mit fallender Tendenz
- Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl (Theater, Konzerte)
- Messen, Großveranstaltungen
- Freizeitparks
Alle geplanten Öffnungen erfordern laut Landesregierung ein umfassendes, begleitendes Testkonzept. Geöffnet werden darf also nur für Gäste, die nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Wie das Testkonzept aussieht, ist bislang im Detail nicht ausgeführt. Klar ist aber, dass es keine Pflicht für Betriebe geben wird, Tests selbst durchzuführen. Vielmehr soll es die Möglichkeit geben, Tests, die z.B. am Arbeitsplatz durchgeführt wurden, bei entsprechendem Nachweis als Zugangsberechtigung zu akzeptieren.
Betriebe, die selbst Tests durchführen wollen, sollen die Möglichkeit dazu erhalten. Wie diese genau aussehen wird, steht aktuell noch nicht fest. Allerdings ist klar, dass nur geschulte Personen mit entsprechendem Zertifikat dazu berechtigt sein werden. Schulungen bietet z.B. die DEHOGA Akademie an.
Der DEHOGA hat der Landesregierung eine ganze Reihe offener Fragen zur Klärung vorgelegt. Sie betreffen zum Beispiel folgende Punkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Wann soll der Stufenplan greifen?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Landesregierung hat angekündigt, dass sie die Corona-Verordnung in der kommenden Woche anpasst, so dass für Betriebe in Kreisen mit Inzidenz unter 100 Öffnungen möglich sind. Weil die Betriebe planen müssen, drängt der DEHOGA massiv auf eine präzise Terminierung durch das Land.
Wie erfahren Betriebe, dass sie öffnen dürfen?
Ist hierzu eine Verordnung der Stadt- und Landkreisen erforderlich?
Hotelöffnungen:
Gelten die Öffnungen, wie vom DEHOGA gefordert, für alle Betriebsteile – also z.B. auch für Wellnessbereiche? Der DEHOGA drängt auf Klärungen und wird die Mitglieder aktuell informieren.
Was passiert, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt?
Gibt es Buchungssicherheit für diesen Fall, oder müssen Gäste dann abreisen?