Reisesicherungsfonds für Kundengelder beschlossen

| Politik Politik

Der Bundestag hat in seiner Sitzung in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni in zweiter und dritter Lesung den neuen Reisesicherungsfonds auf den Weg gebracht. „Die Neuausrichtung der Kundengeldabsicherung über einen Fonds begrüßen wir grundsätzlich. Die Verabschiedung des neuen Reisesicherungsfonds kommt rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode. Somit ist der Verbraucherschutz der Kunden umfassend sichergestellt und die Unternehmen der Reisewirtschaft haben jetzt Planungssicherheit“, erklärt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Das Gesetz regelt die Absicherung der Zahlungen von Kunden und deren Rückholung nach Deutschland, falls Reiseveranstalter in Insolvenz geraten. „Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet allerdings eine massive wirtschaftliche Herausforderung – gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Auch wenn die Reiselust der Deutschen sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die Reisewirtschaft doch nach wie vor wirtschaftlich sehr stark durch die Corona-Krise getroffen. Dies berücksichtigt das Gesetz an einigen Stellen. Die Pauschalreise wird jetzt noch ein Stück verbraucherfreundlicher und sicherer für die Kunden.“

Festsetzung der individuellen Absicherung auf fünf Prozent

Der Bundestag hat heute die individuelle Absicherung der Reiseveranstalter in Höhe von fünf Prozent des Nettopauschalreiseumsatzes beschlossen. Diese kann über Versicherung oder Bankbürgschaft erfolgen. Gleichzeitig wurde im jetzt verabschiedeten Gesetz die Aufbauphase des Fonds um ein Jahr bis 2027 verlängert. Während der Kapitalaufbauphase unterstützt der Bund den Fonds mit einer Kreditlinie, um die Leistungsfähigkeit der Absicherung von Beginn an sicherzustellen. Die Höhe des geplanten Entgelts, das die Reiseveranstalter zum Aufbau des Kapitalstocks entrichten, bleibt bei einem Prozent des Reisepreises.

Opt-out-Grenze auf zehn Millionen Euro erhöht

Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz unter zehn Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. „Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen. Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv“, erläutert der DRV-Präsident. Ursprünglich war die Opt-out-Grenze bei drei Millionen Euro geplant.

Neu eingeführt wurde eine Zwischenstufe: Bei einem Pauschalreiseumsatz unter drei Millionen Euro gilt eine pauschale Absicherungspflicht von mindestens einer Million Euro. Damit müssen beispielsweise auch Reisebüros, die nur gelegentlich als Reiseveranstalter eigene Reisen auflegen, eine Mindestabsicherung von einer Million Euro über eine Versicherung oder eine Bankbürgschaft aufweisen. „Hier hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht“, sagt Fiebig. „Wir gehen allerdings davon aus, dass sich das geringe individuelle Risiko dieser Kleinst- und Gelegenheitsveranstalter in der Ausgestaltung der Versicherungsprämien widerspiegeln wird.“

Klarstellung im Interesse des Reisevertriebs

Der Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen wurde nachgekommen. Der Forderung des DRV nach Klarstellung des abzusichernden Umsatzes bei verbundenen Reiseleistungen wurde nachgekommen. Eine Insolvenzabsicherung ist nach wie vor nur dann erforderlich, wenn das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden entgegennimmt.

Reisesicherungsfonds tritt zum 1. Juli in Kraft

Das Gesetz wird zum 1. Juli in Kraft treten. Operativ soll der Fonds die Absicherung ab dem 1. November übernehmen. Zu einer Reihe von Details wird die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung erlassen. In dieser wird auch geregelt, wie das vom Bundesjustizministerium gesteuerte Erlaubnisverfahren ablaufen wird, das Anfang Juli starten soll. Der DRV wird gemeinsam mit den Verbänden asr, RDA und VIR die Erlaubnis beantragen, den Fonds zu betreiben. Dazu haben die vier Verbände bereits eine GmbH gegründet, die diese Aufgaben künftig übernehmen kann. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Haushalt für das laufende Jahr hat die Ampel-Koalition an ihre Grenzen gebracht. Jetzt ist das Budget im Bundestag endlich beschlossen. Die Opposition meint: Sparen sieht anders aus.

Ab dem 1. Februar erhöht die Stadt Wiesbaden die Kurtaxe auf den Rekordwert von fünf Euro erhöht. Auch Geschäftsreisende müssen zahlen. Nun schlagen Hoteliers und Gastronomen Alarm.

Der Hamburger Musikclub Molotow kann vorerst bis Ende 2024 an seinem aktuellen Standort weiterbetrieben werden. Eigentlich soll anstelle des Musikclubs ein Hotel entstehen. Mehr als tausend Menschen hatten Ende letzten Jahres gegen die Pläne demonstriert.

Was bislang schon für unverpacktes Rindfleisch sowie verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch vorgeschrieben. Noch gilt die Regelung nicht für die Gastronomie. Der DEHOGA setzt auf freiwillige Lösungen.

In rund 80 Städten kommen am Freitag erhebliche Einschränkungen auf Fahrgäste zu: Busse, U- und Straßenbahnen sollen an dem Tag dort meist ganztägig im Depot bleiben. Die Gewerkschaft Verdi erhöht den Druck im Tarifstreit. Nur Bayern ist nicht betroffen.

Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt Restaurants, Campingplätze und Hotels beim Ausbau oder der Erweiterung ihres touristischen Angebots. Rund acht Millionen Euro stehen im Haushaltsjahr 2024 bereit. Derr Dehoga freut sich über diese Entwicklung.

Die Bundesregierung diskutiert erneut die Einführung einer Tierwohlabgabe. Ein sogenannter „Tierwohlcent“ löse nicht die Probleme, sagt jetzt der DEHOGA Bundesverband. Originäre Aufgabe der Politik wäre es jetzt, die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.

Seit Jahresbeginn wird für Speisen in Gaststätten wieder eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Alle Bestrebungen des Tourismuslandes MV, dauerhaft 7 Prozent festzuschreiben, waren erfolglos. Doch die rot-rote Koalition gibt nicht auf.

Mit einem in diesem Jahr mit bis zu rund acht Millionen ausgestatteten Programm will die rheinland-pfälzische Landesregierung Betreibern von Restaurants, Hotels und Campingplätzen unter die Arme greifen. Es solle beim Ausbau touristischer Angebote unterstützen, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

 

Mecklenburg-Vorpommern hält an seiner Forderung fest, den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie dauerhaft von 19 auf 7 Prozent zu senken. Bei einer Debatte im Landtag kam es zuvor zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.