Reisewirtschaft: Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung

| Politik Politik

Die Überarbeitung der Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr steht weiterhin auf der europäischen Agenda. Nun hat sich der EU-Verkehrsministerrat dazu auf eine Position verständigt. Ursprünglich geplante Belastungen für Reisebüros und Touristinformationen wurden weitgehend gestrichen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßen dies ausdrücklich.

Ursprünglich hatten die Pläne der Europäischen Kommission vorgesehen, dass nicht nur Bahnunternehmen, sondern auch Fahrkartenverkäufer nach Reiseantritt u.a. über Verspätungen und Anschlussverbindungen informieren und Hilfeleistungen im Fall von Verspätungen leisten. So zum Beispiel Mahlzeiten anbieten oder für Hotelunterbringung sorgen. Auch war daran gedacht, dass Fahrkartenvermittler ein System zum Beschwerdemanagement einrichten sollten. Der EU-Ministerrat ist jedoch den Forderungen der Reisewirtschaft gefolgt: In seiner Position nimmt er die Fahrkartenvermittler – also Reisebüros und Touristinformationen – von eben diesen Pflichten aus.

Doch die Kuh ist noch nicht vom Eis. Denn nun stehen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Ministerrat an. DRV und DTV fordern, dass das bisher Erreichte nun nicht mehr in Frage gestellt wird. „Der Fahrkartenverkauf ist bereits jetzt wenig rentabel für Reisebüros. Für die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe wären noch mehr Verpflichtungen nicht zu schultern. Insofern freuen wir uns sehr, dass der EU-Ministerrat unseren Bedenken Rechnung trägt“ sagt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) ergänzt: „Der Verkauf von Bahntickets ist mehr eine Serviceleistung der Touristinformationen gegenüber den Verbrauchern als ein Geschäft. Jede zusätzliche Belastung oder gar drohende Haftungsrisiken würden daher zu einem Rückzug aus dem Fahrkartenverkauf führen. Damit würden vor allem die Reisenden abgestraft“.

Nachbesserungen bei Durchgangsfahrkarten nötig

In einem Detail ist die Position des EU-Ministerrats nicht auf der Linie der Reisewirtschaft. Konkret geht es um so genannte kombinierte Durchgangsfahrkarten. Eine solche liegt vor, wenn ein Vermittler, wie z.B. ein Reisebüro, mehrere getrennte Tickets für eine Strecke bucht, also verschiedene Fahrten nacheinander kombiniert. Wenn dann das Reisebüro nicht darauf hinweist, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt, wird die Fahrkarte juristisch so behandelt, als sei es eine Durchgangsfahrtkarte. Wird nun ein Anschluss verpasst, wird das Reisebüro in die Haftung genommen. Der Ministerrat sieht vor, dass der  Fahrkartenpreis erstattet und sogar eine Entschädigung gezahlt werden muss. An dieser Stelle sollte noch nachgebessert werden.

Die Möglichkeit dafür bieten die anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Ministerrat und Parlament. Sie könnten im neuen Jahr beginnen und noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte im September 2017 einen Vorschlag zur Revision der EU-Fahrgastrechteverordnung im Eisenbahnverkehr vorgelegt. Er sieht die Verbesserung der Entschädigungsregelungen für Reisende und Erleichterungen für mobilitätseingeschränkte Passagiere vor, nimmt dabei aber auch Fahrkartenverkäufer stärker in die Pflicht. Rund 2100 Reisebüros mit DB-Lizenz gibt es in Deutschland. Zudem verkaufen Reiseveranstalter und Touristinformationen ebenfalls Bahntickets. Das Europäische Parlament hat sich im Herbst 2018 auf eine Position verständigt, dabei die Anliegen der Reisebranche aber nicht berücksichtigt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Obwohl Finanzminister Lindner noch im letzten Jahr mehrfach seine Sympathie für eine dauerhafte Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer in der Gastronomie kundgetan hatte, will der Politiker heute von einer Senkung nichts mehr wissen. In der ARD-Sendung Maischberger schloss Lindner die Rückkehr zur Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer jetzt deutlich aus.

Auch am Donnerstag haben Landwirte ihre Proteste gegen die Sparmaßnahmen der Bundesregierung in vielen Regionen fortgesetzt. Unterstützung kommt auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband. 

Pandemie, Kundenzurückhaltung, Personalmangel und Mehrwertsteuererhöhung: Die Gastrobranche steht nach Krisen in der Vergangenheit vor neuen Herausforderungen. Eine saarländische Kampagne soll für positive Stimmung sorgen.

Nach dem sogenannten Weihnachtsfrieden nimmt der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn Fahrt auf: Von Mittwoch bis Freitag will die Lokführergewerkschaft GDL im Personenverkehr streiken.

Am 15. Januar findet als Abschlussaktion der Aktionswoche „Ohne uns kein Essen“ der Landwirte in Berlin eine Großdemo statt. Hier ist auch der DEHOGA als Partner und Unterstützer mit dabei. Auch in den Bundesländern gibt es Aktionen. Teilnahmen an Straßenblockaden sind nicht geplant.

Beim Blick in die Kühltheken sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bald zusätzliche Informationen auf Lebensmitteln finden - zur Herkunft von Fleischwaren schon in wenigen Wochen. Ein anderes Logo kommt auch auf den Weg.

Per Gesetz sollen Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Der Dehoga findet die Idee grundsätzlich gut. Es hakt aber bei der Rückgabe des als Ersatz genutzten Mehrweggeschirrs.

Auch im Ausland ist das allgemeine Preisniveau zuletzt deutlich gestiegen - in unterschiedlicher Weise. Die Finanzverwaltung reagiert darauf mit neu berechneten Pauschalen für Dienstreisende.

Thüringen stellt Gastronomen und Hoteliers Finanzhilfen in den kommenden Jahren in Aussicht. Es solle ein «Gastrobonus» für Investitionen aufgelegt werden, teilte die Linke-Landtagsfraktion in Erfurt mit.

Fast zwei Jahre nach Einführung der Verpackungssteuer rechnet die Stadt Tübingen mit einem Geldregen. Es sei mit einem Steueraufkommen von mindestens rund 692 000 Euro für das Jahr 2022 auszugehen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat gegen die Steuer Verfassungsbeschwerde erhoben.