Saarbrücken: Mindestlohn in Landtags-Kantine

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8,50 Euro – wer weniger zahlt, hat im Saarländischen Landtag künftig keine Chance mehr. So schreibt es das dortige Tariftreuegesetz vor, das in dieser Woche in die erste Runde geht. Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hatte zuvor auf einen einzelnen Zulieferer aufmerksam gemacht, der sich einer Tarifbindung und der Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft entziehen würde. Eine erste Frist zur Stellungnahme ließ der Unternehmer jedoch verstreichen.

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