Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter in Deutschland ins Visier

| Politik Politik

Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Post oder Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) habe die Daten von Vermietern ausgewertet und etwa 300 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vor Ort verschickt, wie das Finanzministerium in Stuttgart mitteilte. Diese überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014. Die Steuerverwaltung erwarte aber weitere Daten.

Über die Jahre habe Airbnb am deutschen Markt deutlich an Bedeutung hinzugewonnen und sich von der Vermittlung der Couch im Wohnzimmer zu einem erfolgreichen Vermietungsportal für Kurzzeitvermietungen jeglicher Art weiterentwickelt. «Deshalb wird uns der Prüfbereich sicher noch lange beschäftigen.» Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die elf Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können. Bislang seien insgesamt 20 641 Kontrollmitteilungen versandt und ein steuerliches Mehrergebnis von über 69 Millionen Euro erzielt worden.

Das weite Feld des Internets sei ein großes Betätigungsfeld. «Viele Leute vermieten in Portalen unter Pseudonym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheblichen Steuerausfällen kommen, insbesondere wenn das gewerblich geschieht.» Im Inland kann die SES die Daten direkt von den Betreibern über unbekannte Steuerfälle anfordern. Im Ausland könne über das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage gestellt werden.

Die Fachleute sind auch für die Panama-Papers zuständig. Diese Auswertung erweise sich als sehr komplex. So wurden Verträge und andere Informationen über die Briefkasten-Gesellschaften zur Verfügung gestellt, bei denen das genaue steuerlich relevante Geschäftsmodell und die involvierten Personen im Einzelfall noch ermittelt und überprüft werden müssen. Es wurden aber bereits 820 Kontrollmitteilungen versendet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.