Testpflicht, Events, Feiern: Sachsen lockert ab Montag

| Politik Politik

Sachsen setzt mit seiner neuen Corona-Schutzverordnung auf stufenweise Lockerungen der Beschränkungen. Voraussetzung: Die Infektionszahlen bleiben weiter niedrig. Ab dem 14. Juni bis zunächst Ende des Monats gelten neue Regeln. Danach muss Sachsen wieder eigene Maßnahmen für den Fall steigender Inzidenzen beschließen, weil dann die Bundes-Notbremse ausläuft. Von Familienfeiern bis Großveranstaltungen - ein Überblick, was ab Montag alles möglich ist.

SCHWELLENWERTE: 35 und 50 - diese Inzidenzen spielen in der neuen Landesverordnung eine entscheidende Rolle. Liegt die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner darunter, sind Lockerungen möglich. Dabei gilt die 5+2 Regel: Der Grenzwert gilt in einer Region als unterschritten, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen darunterliegt. Lockerungen sind dann am übernächsten Tag möglich. Das funktioniert auch umgekehrt. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen darüber, gelten ab dem übernächsten Tag Verschärfungen. Zusätzlich zur Bettenbelegung (1300 Covid-Patienten auf Normalstationen) gibt es neues Kriterium: Liegen mehr als 420 Corona-Erkrankte auf den Intensivstationen, werden die Regeln verschärft.

KONTAKTE UND FEIERN: Kontaktbeschränkungen werden mit der neuen Landesverordnung gelockert: Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 sind private Feiern oder Vereinsfeiern mit bis zu 50 Menschen möglich, ein Test ist nicht notwendig. Kinder, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Bei Inzidenzwerten unter 50 können zehn Personen ohne Einschränkungen zusammenkommen – egal aus wie vielen Hausständen. Erleichterungen auch für Familienfeiern: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35, sind bei Eheschließungen und Beerdigungen bis zu 50 Personen ohne Testpflicht erlaubt. In diesem Fall sind Familien-, Vereins- und Firmenfeiern im Restaurant, zu Hause oder in angemieteten Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

GROßVERANSTALTUNGEN: In Sachsen darf ab Montag wieder groß gefeiert werden - wenn die Fallzahlen entsprechend niedrig sind: Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 1000 Besuchern dürfen unter einem Inzidenz-Wert von 50 stattfinden. Voraussetzung: Terminbuchung und Kontakterfassung sowie Negativ-Tests. Für die Besucherzahl gibt es nach oben keine Grenze, allerdings müssen Veranstalter über ein genehmigtes Hygienekonzept verfügen und der Mindestabstand eingehalten werden. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 35, sind öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen mit Hygienekonzept zulässig. Auch Messen, Tagungen und Kongresse sind unter Auflagen wieder möglich.

GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Wer einen Besuch im Café oder im Restaurant plant, braucht für den Innenbereich keinen Test mehr, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. Unter 50 hingegen ist ein Test fällig, wenn verschiedene Hausstände an einem Tisch sitzen. Für den Außenbereich ist keine Kontakterfassung nötig. Hotels und Pensionen dürfen mit Test und Kontakterfassung öffnen, unter einer Inzidenz von 35 entfallen die Auflagen.

FREIZEIT: Hallen- und Spaßbäder, Wellness-Tempel und Therme dürfen bei einer stabilen Ansteckungsquote unter 50 öffnen, unter der Grenze von 35 dann auch Saunen. Zu den Auflagen gehören in diesem Bereich allerdings Kontakterfassung, Negativ-Test und Termin. Auch Diskotheken und Musikclubs dürfen nach monatelanger Schließung wieder Feiernde empfangen - aber auch hier ist Test nötig.

SCHULE UND KITA: Ab dem 14. Juni müssen Schüler und Lehrer keine Masken mehr tragen - weder im Unterricht noch im Schulgebäude. Voraussetzung: Die Inzidenz liegt stabil unter 35. Zudem sind Schul- und Klassenfahrten innerhalb Sachsens und Deutschlands wieder erlaubt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.