Topf-Secret-Streit geht in die nächste Runde
Nach der DEHOGA-Kritik an der Plattform „Topf Secret“ in der Frankfurter Allgemeinen, schießt Foodwatch nun zurück: Demnach wolle die „Gastro-Lobby Veröffentlichungen von Hygiene-Kontrollergebnissen“ verhindern. Das zeige ein internes Schreiben des Verbands. Darüber hinaus schüchtere der DEHOGA, laut Foodwatch, Verbraucher und Behörden ein. Der DEHOGA weist solche Anschuldigungen von sich und zeigte sich gesprächsbereit.
Per Pressemitteilung kritisierten foodwatch und FragDenStaat den Hotel- und Gaststättenverband massiv für seinen Umgang mit der Online-Plattform „Topf Secret“: Wie aus einem internen Schreiben hervorgehe, rufe der DEHOGA alle seine Mitglieder auf, bei Topf Secret-Anfragen die Herausgabe von Kontrollberichten durch die Behörde abzulehnen. In dem laut foodwatch als „Antwortmuster für betroffene Betriebe“ bezeichneten Papier würden die Behörden zudem aufgefordert, „Maßnahmen zu ergreifen, um Veröffentlichungen zu unterbinden“. Da die Unternehmen demnach auch dazu ermuntert würden, von den Behörden stets Namens und Anschrift der Antragsteller zu verlangen, warf foodwatch dem Dehoga nun Einschüchterung der Bürger vor.
Der DEHOGA weist solche Anschuldigungen von sich, zeigte sich gesprächsbereit und lud foodwatch ein zu einem Treffen ein. In einem Schreiben an foodwatch, das die Verbraucher-Lobbyisten veröffentlichten, macht der DEHOGA deutlich, dass seiner Meinung nach die Veröffentlichung der Kontrollberichte auf „Topf Secret“ rechtswidrig sei. „Wir sind der Auffassung, dass § 40 Abs. 1a LFGB als spezialgesetzliche Regelung gilt und eine Veröffentlichung über Privatpersonen oder Organisationen nicht zulässig ist. Weder bei foodwatch noch bei FragDenStaat handelt es sich um staatliche Behörden“, schreibt der DEHOGA und führt weiter aus: „Hygieneanforderungen haben für uns oberste Priorität. Es ist aber inakzeptabel, dass Betriebe in Bagatellfällen an den Pranger gestellt werden und alle damit verbundenen Risiken in der Folge zu tragen haben. Der Verbraucherschutz wird durch die geltenden Vorschriften gewährleistet. Diese müssen auch ausgenutzt werden. Ein Internetpranger ist dagegen nicht angemessen.“
foodwatch und FragDenStaat beeindruckt das natürlich wenig und fordern den DEHOGA auf, seinen „Widerstand gegen mehr Transparenz über Lebensmittelkontrollen“ aufzugeben. Wie jedoch Julius Wagner, Geschäftsführer Dehoga Hessen, bereits am Wochenende erklärte, habe der Verband nichts gegen das berechtigte Interesse der Gäste, mehr über das Lieblingsrestaurant zu erfahren. Ganz im Gegenteil sogar. Es sei auch mehr als nachvollziehbar, dass sie einen Anspruch auf Transparenz hätten. Bei der Initiative von Foodwatch handele es sich laut Wagner aber nicht um echte Transparentmachung. Das gehe schon eher in Richtung Denunziantentum, so der Geschäftsführer im FAZ-Interview.
Bereits zuvor hatte der DEHOGA das Portal scharf kritisiert. Die Initiative für einen „Mitmach-Internetpranger“ habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern sei reinster Populismus. Ein solche Plattform sei zudem in höchstem Maße rechtlich fragwürdig. Gastronomen dürften nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden, durch den ihre berufliche Existenz und Arbeitsplätze gefährdet würden. Veröffentlichungen über Hygienemängel dürften grundsätzlich nur seitens der Landesbehörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen. Das ist originäre Aufgabe des Staates und nicht von foodwatch. Das Bundesverfassungsgericht habe dazu hohe verfassungsrechtliche Hürden definiert.