Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert

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Staatliche Finanzhilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Darüber wurde in der Bundesregierung eine Einigung erzielt, wie das Wirtschaftsministerium am Montag auf Anfrage mitteilte. Die Überbrückungshilfe IV läuft bisher bis Ende März. Die milliardenschweren Hilfen sind das zentrale Kriseninstrument des Bundes, um die Folgen der Pandemie auf Firmen und Jobs abzufedern.

Unterstützt werden Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich am Wochenende für stufenweise Öffnungsschritte in der Pandemie ausgesprochen. Zur Absicherung für Wirtschaft und Beschäftigte sei eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld aber ebenfalls geboten und sinnvoll, so das Ministerium.

 


Die Förderbedingungen im Einzelnen

Die verlängerte Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni 2022.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

Für Soloselbständige steht auch weiterhin die Neustarthilfe zur Verfügung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022. Die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ wird als Vorschuss ausgezahlt und muss je nach Umsatzentwicklung im Förderzeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.


Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte: «Wir brauchen eine stufenweise Rückkehr zur Normalität in Deutschland.» Das bedeute aber nicht, dass man alle Maßnahmen sofort runterfahren könne. Während sich die Lage in der Gastronomie und im Handel mit dem Ende der 2G-Regelung recht schnell normalisieren könne, werde es in anderen Branchen noch dauern.

«Großveranstaltungen, Events, Messen, Kulturveranstaltungen brauchen einen Vorlauf», sagte Lindner. Sie müssten geplant, beworben, verkauft und durchgeführt werden. «Das heißt, neue Umsatzerlöse können erst nach einiger Zeit wieder erzielt werden, selbst wenn es eine Öffnungsperspektive gibt.» Deshalb sei eine Verlängerung der Wirtschaftshilfen für eine Zeit sinnvoll. «Klar ist aber, dass sie an ein Ende kommen müssen», betonte er zugleich.

Habeck hatte bereits signalisiert, dass die Überbrückungshilfe IV um drei Monate verlängert wird. Die Bundesregierung hatte zuvor die Regelungen zur erleichterten Bedingungen beim Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni ausgedehnt.

In einem zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz abgestimmten Vorschlag für ein Beschlusspapier der Beratungen am Mittwoch heißt es ebenfalls, die Überbrückungshilfe IV werde bis zum 30. Juni verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen würden parallel verlängert.

In der Systematik der Überbrückungshilfen sei es angelegt, dass diese helfen und greifen, wenn es nötig sei, so das Wirtschaftsministerium. Wenn die Konjunktur anziehe, dann sei über das Kriterium des 30-prozentigen Umsatzrückgangs sichergestellt, dass nur die Unternehmen die Hilfen erhalten, die noch unter Einschränkungen leiden. Die einzelnen Programmbedingungen würden aktuell finalisiert.

Die Wirtschaftsminister der Länder sowie Verbände hatten sich für eine Verlängerung ausgesprochen. So hatte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer gesagt, wegen der Omikronwelle sei es zu «massiven Quarantäne- und krankheitsbedingten Ausfällen von Beschäftigten» in Betrieben gekommen. Die Umsätze und Auftragsbestände seien wieder bei deutlich mehr Betrieben als noch im Sommer und Herbst zurückgegangen. Daher seien betroffene Betriebe zwingend weiter und über das erste Quartal hinaus auf Hilfsprogramme der Bundesregierung angewiesen.

Nach einer Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hat sich die Lage der Betriebe in von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Einzelhandel über den Jahreswechsel deutlich verschlechtert. Auch deshalb hatte der DIHK seine Konjunkturprognose für 2022 gesenkt.

Seit Beginn der Corona-Krise wurden Hilfen für die Wirtschaft von etwa 78 Milliarden Euro ausgezahlt, wie das Wirtschaftsministerium am vergangenen Freitag mitgeteilt hatte. Dazu wurden rund 55 Milliarden Euro in Form von Krediten gewährt. Hinzu kamen Milliardenausgaben für das Kurzarbeitergeld. Bei der Überbrückungshilfe IV wurden mit Stand vom vergangenen Freitag Fördermittel in Höhe von rund 460 Millionen Euro beantragt. Bei den Überbrückungshilfen III und III plus wurden Mittel in Höhe von 30 Milliarden Euro ausgezahlt. (dpa)


 

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