Unionsabgeordnete verlangen Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze

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In der Union wird angesichts des Fachkräftemangels der Ruf nach einer Lockerung der starren Verdienst- und Arbeitzeitregeln in der Gastronomie laut. «Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Verdienstgrenze im Minijob weiter auf dem Niveau von 2013 verharrt, während Einkommen und Inflation steigen», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden sechsseitigen Papier einer Gruppe von Unionsabgeordneten im Bundestag.

Das Papier wurde kurz vor Weihnachten an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) weitergeleitet, es dient als Grundlage für einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß. Eine Initiativgruppe von mehr als 30 Unionsabgeordneten hatte bei mehreren Treffen über die Situation der Gastronomie beraten und dabei die Arbeitsgruppe Tourismus der Unionsfraktion einbezogen.

Einer der Initiatoren, Fraktionsvorstandsmitglied Axel Fischer (CDU), sagte der dpa: «Von höheren Verdienstgrenzen würden branchenübergreifend rund 7,5 Millionen Minijobber profitieren.» Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende Abgeordnete Olav Gutting betonte: «Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder der Arbeitskräftemangel.» Es sei mehr Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber nötig, aber auch mehr Flexibilität. «Es ist gut wenn der Mindestlohn steigt, aber dann muss auch die Minijob-Verdienstgrenze Schritt halten», forderte Gutting.

"Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung"

Fischer sprach sich zugleich für ein modernes Arbeitszeitgesetz aus, das Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung schafft und die Spielräume des EU-Rechts nutzt. «An Stelle einer täglichen muss eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten, die in tarifgebundenen wie in tarifungebundenen Unternehmen gilt», sagte er. «Beschäftigte genießen so weiter den Schutz von Arbeitszeit-Höchstgrenzen, können die Arbeit während der Woche aber flexibler gestalten und diese an die persönliche Lebenssituation wie auch an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen.» Gutting ergänzte: «Wer mehr arbeiten will, soll auch die Chance dazu haben.»

Die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött sagte: «Die europäische Arbeitszeitrichtlinie schafft Flexibilität: Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstarbeitszeit. Das deutsche Recht muss dem europäischen Recht angepasst werden.»

In dem Papier heißt es, trotz des Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 9,19 Euro 2019 und der bereits beschlossenen Erhöhung auf 9,35 Euro ab Januar 2020 verharre die Verdienstgrenze in Minijobs mit 450 Euro auf dem Niveau von 2013. «In der Konsequenz müssen Minijobber – die versicherungs- und abgabenfrei bleiben wollen – weniger Stunden arbeiten, da die Verdienstgrenze schneller erreicht ist.» Die Minijobgrenze solle deshalb einmalig angehoben und künftig dynamisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Auf welchen Betrag diese Grenze angehoben werden soll, lassen die Abgeordneten in ihrem Papier offen.

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes schlagen die Abgeordneten statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Zudem plädieren sie für stärkeren Bürokratieabbau.

Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe, die die Gastronomie ausmachten, sollten vor bürokratischen Lasten geschützt werden, heißt es in dem Papier. Die Einführung von Schwellenwerten von Mitarbeitern bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen könne die bürokratische Belastung gerade für Kleinst- und Kleinbetriebe reduzieren. Als Beispiel wird die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erst für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern genannt.

Die Abgeordneten regen insbesondere für Gastronomen eine digitale Vereinfachung der Sofortmeldung für Personal zur Deutschen Rentenversicherung an. Dies sei gerade in der Hochsaison wichtig. In für Schwarzarbeit anfälligen Branchen müssen Arbeitgeber spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Dies führe besonders bei Arbeitsaufnahmen am Wochenende zu erheblichen Praxisschwierigkeiten, schreiben die Parlamentarier. Möglichkeiten der Digitalisierung könnten hier Abhilfe schaffen, zumal weitere Informationen mit der ersten Lohnabrechnung folgten.


 

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