Urlaubsverlust bei Quarantäne? Europäische Richter angerufen

| Politik Politik

Pech gehabt? Diese Frage stellen sich seit Beginn der Corona-Pandemie immer wieder Arbeitnehmer, wenn sie während ihres Urlaubs in Quarantäne oder Isolation müssen, ohne Symptome und damit ohne Krankenschein. Doch sind die Urlaubstage damit verloren, oder müssen sie vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden? Bei der Antwort auf die strittige Frage ist nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefragt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Richtern in Luxemburg am Dienstag das Problem vor - und damit den Fall eines Schlossers aus Nordrhein-Westfalen.

Das Problem

Es gibt bisher keine gesetzliche Regelung in Deutschland für den Fall, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs als Kontaktperson eines Corona-Infizierten in häusliche Quarantäne müssen oder in Isolation, weil sie positiv getestet, aber ohne Krankheitssymptome und ärztliches Attest sind. Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur, was passiert, wenn jemand im Urlaub krankgeschrieben wird: «Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet», heißt es in Paragraf 9. Urlaub wird also gutgeschrieben - er kann nachgeholt werden.

Arbeitsrechtler uneins

Ob Corona-Quarantäne oder -isolation ohne Symptome trotzdem wie eine Krankschreibung zu behandeln ist, darüber streiten Arbeitsrechtler in Deutschland. Es gebe sehr unterschiedliche, teils entgegengesetzte Urteile dazu, so Fachleute. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise von Gerichten in Köln und Hamm.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schalteten die EuGH-Richter in Luxemburg ein (9 AZR 76/22 (A)). Vor ihrem Urteil wollen sie damit erst europarechtliche Aspekte klären lassen. Es sei für das BAG «entscheidungserheblich», ob die europäische Arbeitszeitrichtlinie sowie ein Passus in der EU-Charta der Grundrechte dagegen stehen, wenn beantragter und vom Arbeitgeber bewilligter Jahresurlaub, der sich mit einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne zeitlich überschneidet, nach nationalem Recht nicht gutgeschrieben würde, «weil der betroffene Arbeitnehmer selbst nicht krank war», heißt es in der BAG-Entscheidung.

Der Fall

Geklagt hat ein Schlosser aus der Region Hamm. Er hatte im Oktober 2020 acht Tage Urlaub. Weil er Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatte, ordneten die kommunalen Behörden für ihn häusliche Quarantäne an. Der Mann informierte seinen Arbeitgeber darüber und forderte ihn auf, ihm die in Quarantäne verbrachten acht Urlaubstage gutzuschreiben. Eine Corona-Infektion hatte er nicht und damit auch keine ärztliche Krankschreibung. Er pochte darauf, seinen Urlaub nachzuholen - die Quarantäne habe seiner Erholung im Wege gestanden - so wie es bei einer Krankheit auch der Fall gewesen wäre. Kurzum, er konnte seinen Urlaub nicht genießen. Sein Arbeitgeber lehnte die Anwendung des Passus im Bundesurlaubsgesetz jedoch ab.

Urteile der Vorinstanzen

Das Arbeitsgericht Hagen wies die Klage des Mannes ab. Das Landesarbeitsgericht Hamm gab ihr statt. In seinem Urteil heißt es: «Die Anordnung einer Quarantäne steht einer freien, selbstbestimmten Gestaltung des Urlaubszeitraumes diametral gegenüber, unabhängig davon, wie der einzelne Betroffene diese persönlich empfindet.»

Was derzeit gilt

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind Quarantäne und Isolation derzeit nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern in den Corona-Verordnungen der Länder. In der Regel werde auf eine fünftägige Isolation von nachweislich Infizierten gesetzt. Eine Quarantänepflicht gebe es für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten. Laut Robert Koch-Institut gab es in der vergangenen Woche im Schnitt täglich rund 50 000 registrierte Corona-Neuinfektionen. Im August seien im Schnitt knapp zehn Prozent der positiv auf das Coronavirus Getesteten symptomfrei geblieben.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.