Verpackungssteuer in Tübingen ist verfassungsgemäß

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Ein Kaffee zum Mitnehmen, ein Döner auf die Hand: Für Einweg-Verpackungen verlangt die Stadt Tübingen von Verkäufern eine Steuer. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Die umstrittene Abgabe ist verfassungsgemäß. Andere Kommunen wollen die Steuer auch einführen. Die Branche setzt auf Überzeugung statt Steuern.

Konkret entschied der Erste Senat über die Verfassungsbeschwerde einer Betreiberin eines Schnellrestaurants in Tübingen. Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Beschwerde gegen die Steuer erhoben. Damit wendete sie sich auch gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai 2023 bereits die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt hatte.

McDonald's warnt vor finanziellen Lasten

Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde der Betreiberin nun zurück. Zwar greife die Erhebung der Verpackungssteuer in die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer ein, so der Senat. Dieser Eingriff sei jedoch verfassungsgemäß. Die Stadt Tübingen könne sich auf die Steuergesetzgebungskompetenz der Länder berufen. Bei der Verpackungssteuer handele es sich um eine «örtliche» Verbrauchssteuer.

McDonald's bedauert die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts und betonte, kommunal individuelle Verpackungssteuern wie in Tübingen seien vor allem für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar. Sie führten zu überbordender Bürokratie und einer zusätzlichen finanziellen Belastung - «sowohl für die bereits gebeutelte Gastronomiebranche als auch für die Menschen, für die ein Restaurantbesuch schon jetzt vielfach einen nicht mehr erschwinglichen Luxus darstellt», so das Unternehmen.

Tübingen als Vorreiter - folgen andere?

Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Sie wird auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder für den sofortigen Verzehr erhoben. Dabei ist egal, aus welchem Material die Artikel sind. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und zum Beispiel Strohhalme.

Tübingen ist mit einer solchen Steuer Vorreiter. In der Universitätsstadt zeige sie bereits die beabsichtigte Wirkung, erklärte Oberbürgermeister Boris Palmer. Die Abgabe bringe Mehrweg-Lösungen voran und dränge die Müllflut im Stadtbild ganz wesentlich zurück. «Wir wissen von vielen Städten, dass sie nur auf das Urteil gewartet haben, um ebenfalls eine Verpackungssteuer nach dem erfolgreichen Tübinger Vorbild auf den Weg zu bringen», so Palmer. «Dafür ist jetzt der Weg frei.»

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer treiben auch andere Städte im Südwesten ihre Pläne voran. In Freiburg soll eine Vorlage zur Verpackungssteuer bis zur Sommerpause in die politischen Gremien kommen, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. «Gleichzeitig laufen stadtintern Planungen zur verstärkten Umsetzung von Mehrwegsystemen auf eigenen städtischen Veranstaltungen an.» 

Der Gemeinderat hatte im April beschlossen, vorbereitende Maßnahmen zur Einführung der Steuer zum 1. Juli 2025 zu treffen. Entgegen erster Planungen kam das Thema aber Ende vergangenen Jahr nicht wieder in den Gemeinderat - die Stadt hatte damals mitgeteilt, man warte das Karlsruher Urteil ab. 

Die Stadt Heidelberg teilte «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag) mit: «Wir bereiten die Einführung einer Verpackungssteuer bereits vor und wollen sie in diesem Jahr mit einem Satzungsbeschluss umsetzen.» Mannheim, Heilbronn und Stuttgart prüfen das Thema dem Bericht zufolge.

DEHOGA: «Überzeugung statt Steuer»

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, sagt: «Unser Credo lautet: Überzeugung statt Steuer! Der DEHOGA lehnt eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen ab. Statt neuer Steuern und Belastungen kommt es vielmehr auf konstruktive und attraktive Lösungen für Mehrweg an. Das schafft Akzeptanz bei Gästen wie Unternehmern und erhöht die Nachfrage. Die Menschen brauchen keine Teuerungen, sondern müssen beim Thema Mehrweg mitgenommen werden. Sie müssen über die Vorteile der Nutzung von Mehrwegbehältern informiert und davon überzeugt werden; das Verbraucherbewusstsein muss insgesamt geschärft werden.»

Kristina Harrer-Kouliev, Leiterin der Rechtsabteilung des Bundesverbandes der Systemgastronomie sagte«Der Bundesverband der Systemgastronomie bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die Rahmenbedingungen in der Branche weiter verschärfen. Unsere Mitgliedsunternehmen sind schon jetzt durch steigende Kosten und Bürokratie stark belastet. Eine kommunale Verpackungssteuer bedeutet einen hohen bürokratischen und technischen Aufwand und damit eine finanzielle Mehrbelastung für die vorwiegend mittelständisch geprägten Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Systemgastronomie e. V. (BdS).»

Forderung nach bundesweiter Lösung

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Rechtssicherheit, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts anderen Städten und Gemeinden biete und forderte diese auf, dem Tübinger Modell zu folgen. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöhe den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen einzuführen, sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Der Deutsche Städtetag rechnet damit, dass jetzt mehr Städte eine lokale Verpackungssteuer einführen werden. «Der Aufwand der Städte für die großen Mengen an achtlos weggeworfene Einwegverpackungen wird mehr und mehr», so Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Mit den Einnahmen könnten diese hohen Reinigungskosten abgefedert werden. Der Städtetag wolle bei der nächsten Bundesregierung um eine bundesweite Regelung werben.

Schon jetzt werde auf Bundesebene daran gearbeitet, das immer weniger Einwegverpackungen aus Plastik überhaupt in Umlauf kämen, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Seit 2024 würden Hersteller bestimmter Plastikprodukte über den Einwegkunststofffonds an den Kosten der kommunalen Müllentsorgung beteiligt. «Weitere gesetzliche Regelungen sind aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr möglich und werden in der nächsten Wahlperiode zu diskutieren sein.»

Angst vor rechtlichem Flickenteppich

Für eine bundesrechtliche Lösung sprach sich auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) aus - «denn die Kommunen werden wohl in höchst unterschiedlicher Weise vom Instrument der kommunalen Verpackungssteuer Gebrauch machen, womit ein unübersichtlicher Flickenteppich droht».

Vor einem Flickenteppich an individuellen Verpackungssteuern warnt auch der Handelsverband Deutschland. Für Unternehmen bestehe die Gefahr einer unübersichtlichen Flut von unterschiedlichen Regelungen, die einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten würden. Der Bundesverband der Systemgastronomie sprach ebenfalls von einer finanziellen Belastung seiner Mitglieder durch zunehmenden bürokratischen und technischen Aufwand. (mit dapa)


 

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