Verwaltungsgericht bestätigt aktuelles Beherbergungsverbot und Gastro-Schließungen

| Politik Politik

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat mehrere Maßnahmen des verordneten Teil-Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie als verhältnismäßig bestätigt. Das Ziel sei legitim, mit den Schließungsanordnungen den exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens durch eine Kontaktreduzierung zu stoppen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Konkret beschäftigten sich die Richter des 3. Senats mit dem Verbot touristischer Beherbergungen und Veranstaltungen sowie der Schließung von Gaststätten sowie Sportstätten und Schwimmbädern. Mit ihrem Beschluss vom Mittwoch lehnten sie den Antrag einer großen Hotelkette ab, diese Regelungen auszusetzen. Die Antragsteller argumentierten, dass unter anderem das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Betreiber eingeschränkt sei. Die Regierung habe bei Verordnungen einen weiten Entscheidungsspielraum, stellten dagegen die Richter fest.

Aus ihrer Sicht zielt das touristische Beherbergungsverbot nicht vordringlich darauf ab, Infektionen in den betroffenen Unterkünften zu unterbinden. Vielmehr sollten insgesamt die Kontakte in der Bevölkerung reduziert werden, um die Zahl der Neuinfektionen wieder auf eine nachverfolgbare Größenordnung zu senken. Dem Verbreitungsrisiko bei touristischen Reisen könne aufgrund der vielen Kontaktmöglichkeiten nicht allein durch die Anwendung konsequenter Abstands- und Hygieneregeln wirksam begegnet werden, hieß es.

Dorint Chef Dirk Iserlohe, atmet trotzdem auf, da die Ablehnung des Eilantrages aus Sicht des OVG an konkrete Entschädigungsansprüche gekoppelt ist. Dies sei auch deshalb von Bedeutung, da die Dorint Hotelgruppe bereits für den ersten Lockdown im Frühjahr Entschädigungsansprüche eingefordert habe. Ferner stellt das OVG Sachsen-Anhalt fest: „Der Erholungsurlaub wird durch die Verordnung nicht berührt“. 

Sachsen-Anhalt hatte angesichts deutlich gestiegener Corona-Fallzahlen parallel zu den übrigen Bundesländern für den ganzen November ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens angeordnet. Neben strengen Kontaktbeschränkungen für alle wurde die weitgehende Schließung von Gastronomiebetrieben, Herbergen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen angeordnet.

Im Gegenzug sollen die betroffenen Branchen für Umsatzausfälle entschädigt werden. Durch diese zusätzlichen Zahlungen werde der Eingriff gemildert, entschied das OVG. Die Richter verwiesen allerdings darauf, dass nicht geklärt sei, ob das Parlament beteiligt werden müsste. Diese offene Frage mache eine Aussetzung der geltenden Regeln zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht dringend erforderlich.

Die scharfen Corona-Regeln dürften die Gerichte in Sachsen-Anhalt weiter beschäftigen. Allein beim Oberverwaltungsgericht sind acht Verfahren anhängig, darunter fünf Eilanträge, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Gestellt wurden sie von Hoteliers sowie Betreibern von Gaststätten, Spielhallen und Fitnessstudios. Zudem wende sich ein Bürger gegen die gesamte Verordnung, hieß es. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.