Verwaltungsgericht bestätigt aktuelles Beherbergungsverbot und Gastro-Schließungen

| Politik Politik

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat mehrere Maßnahmen des verordneten Teil-Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie als verhältnismäßig bestätigt. Das Ziel sei legitim, mit den Schließungsanordnungen den exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens durch eine Kontaktreduzierung zu stoppen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Konkret beschäftigten sich die Richter des 3. Senats mit dem Verbot touristischer Beherbergungen und Veranstaltungen sowie der Schließung von Gaststätten sowie Sportstätten und Schwimmbädern. Mit ihrem Beschluss vom Mittwoch lehnten sie den Antrag einer großen Hotelkette ab, diese Regelungen auszusetzen. Die Antragsteller argumentierten, dass unter anderem das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Betreiber eingeschränkt sei. Die Regierung habe bei Verordnungen einen weiten Entscheidungsspielraum, stellten dagegen die Richter fest.

Aus ihrer Sicht zielt das touristische Beherbergungsverbot nicht vordringlich darauf ab, Infektionen in den betroffenen Unterkünften zu unterbinden. Vielmehr sollten insgesamt die Kontakte in der Bevölkerung reduziert werden, um die Zahl der Neuinfektionen wieder auf eine nachverfolgbare Größenordnung zu senken. Dem Verbreitungsrisiko bei touristischen Reisen könne aufgrund der vielen Kontaktmöglichkeiten nicht allein durch die Anwendung konsequenter Abstands- und Hygieneregeln wirksam begegnet werden, hieß es.

Dorint Chef Dirk Iserlohe, atmet trotzdem auf, da die Ablehnung des Eilantrages aus Sicht des OVG an konkrete Entschädigungsansprüche gekoppelt ist. Dies sei auch deshalb von Bedeutung, da die Dorint Hotelgruppe bereits für den ersten Lockdown im Frühjahr Entschädigungsansprüche eingefordert habe. Ferner stellt das OVG Sachsen-Anhalt fest: „Der Erholungsurlaub wird durch die Verordnung nicht berührt“. 

Sachsen-Anhalt hatte angesichts deutlich gestiegener Corona-Fallzahlen parallel zu den übrigen Bundesländern für den ganzen November ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens angeordnet. Neben strengen Kontaktbeschränkungen für alle wurde die weitgehende Schließung von Gastronomiebetrieben, Herbergen, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen angeordnet.

Im Gegenzug sollen die betroffenen Branchen für Umsatzausfälle entschädigt werden. Durch diese zusätzlichen Zahlungen werde der Eingriff gemildert, entschied das OVG. Die Richter verwiesen allerdings darauf, dass nicht geklärt sei, ob das Parlament beteiligt werden müsste. Diese offene Frage mache eine Aussetzung der geltenden Regeln zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht dringend erforderlich.

Die scharfen Corona-Regeln dürften die Gerichte in Sachsen-Anhalt weiter beschäftigen. Allein beim Oberverwaltungsgericht sind acht Verfahren anhängig, darunter fünf Eilanträge, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Gestellt wurden sie von Hoteliers sowie Betreibern von Gaststätten, Spielhallen und Fitnessstudios. Zudem wende sich ein Bürger gegen die gesamte Verordnung, hieß es. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden fordert die Bundesregierung zur Modernisierung des Arbeitszeitrechts auf. Im Zentrum steht die Forderung nach einer Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Der Deutsche Tourismusverband fordert angesichts steigender kommunaler Kosten eine breitere Finanzierungsbasis für touristische Infrastrukturen. Dabei werden insbesondere Gästebeiträge und Tourismusabgaben als Mittel zur Sicherung der regionalen Attraktivität hervorgehoben.

Wie schon 2015 scheitert Hamburg mit seinen Olympia-Plänen am Willen der Bevölkerung. Das ist auch eine Niederlage für den Senat und seinen Bürgermeister Peter Tschentscher. Wirtschaftsverbände bedauerten das Nein zu Olympia.

Urlaub in Deutschland könnte für viele angesichts der angespannten Weltlage eine realistische Option werden. Profitieren dürften nach Ansicht des Tourismus-Koordinators vor allem küstennahe Regionen.

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.