Weniger Bürokratie  - Bayern entlastet Wirte

| Politik Politik

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Das hat das zuständige Bayerische Tourismusministerium mitgeteilt. Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung eine weitreichende Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung beschlossen. Mit der Reform wird der Alkoholausschank bei Volksfesten, Märkten und Vereinsveranstaltungen deutlich einfacher und unbürokratischer. Die Bayerische Tourismusministerin begrüßt die Entscheidung: „Wir machen einen großen Schritt hin zu mehr Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger“. Dies sei ein Meilenstein für Bayerns Festkultur. „Die Bayern sollen feiern, statt sich in Papieren zu verlieren“, sagte Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber.

„Wir haben heute nicht einfach eine Verordnung geändert. Wir haben das Ehrenamt gestärkt, unseren Schaustellern zugehört und unsere Wirte von unnötigem Papierkrieg befreit“, so die Ministerin. „Das ist Bürokratieabbau, wie er im Buche steht: praxistauglich und wirkungsvoll!“

Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune nicht binnen zwei Wochen nach dem vollständigen Einreichen keine Beanstandungen erhebt. Fachleute sprechen von einer Genehmigungsfiktion. Anträge können künftig unkompliziert per E-Mail oder Onlineformular gestellt werden – ein weiterer Beitrag zur digitalen Verwaltung. Da mit der sogenannten Genehmigungsfiktion keine Verwaltungsentscheidung mehr nötig ist, entfallen auch die bislang fälligen Gebühren.

Die Gaststättenerlaubnis bei Wirten oder der Reisegewerbekarte bei Schaustellern reicht künftig bereits als Nachweis der Zuverlässigkeit. Bei Vereinen können die Behörden grundsätzlich von der Zuverlässigkeit der Verantwortlichen ausgehen. Voraussetzung ist, dass es bei früheren Veranstaltungen mit Alkoholausschank keine Beanstandungen gab. „Unsere Vereine, Wirte und Schausteller sind keine Sicherheitsrisiken, sondern Herz und Seele des gesellschaftlichen Lebens in Bayern. Sie verdienen Rückenwind – keinen Antragshürdenlauf“, betont die Ministerin.

Durch die klare Regelung und den Wegfall von Einzelfallentscheidungen wird der Verwaltungsaufwand reduziert. Mit dieser Novelle erfüllt die Staatsregierung nicht nur einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag. Sie greift jahrelange Forderung aus der Branche auf.

„Wir setzen den Wunsch der Schausteller um, wir stärken niedergelassene Wirte, unterstützen Vereine und erleichtern kommunale Verwaltungsprozesse. Wenn Bayern reformiert, dann mit Augenmaß, Verstand und einem klaren Ziel – mehr Freiheit für die Menschen, die unsere Feste erst möglich machen.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.