Zoff um Lärm in Heidelberg - Gemeinderat stimmt für Berufung

| Politik Politik

Der jahrelange Streit um den Lärm des Nachtlebens in der Heidelberger Altstadt geht in eine neue Runde. Der Gemeinderat der Universitätsstadt stimmte bei seiner ersten Sitzung mit großer Mehrheit dafür, Rechtsmittel gegen ein Urteil zugunsten lärmgeplagter Anwohner einzulegen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Anfang August dieses Jahres für den Gemeinderat bindende Schließzeiten für die Gastronomie in dem Ausgehviertel ab 24 Uhr unter der Woche und ab 2.30 Uhr von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag festgelegt. Der Richterspruch bedroht aus Sicht seiner Gegner das lebendige Nachtleben einer Stadt mit einem überdurchschnittlich jungen Publikum und wirke sich für die Gastronomie verheerend aus.

Doch die Berufungsinstanz ist der Verwaltungsgerichtshof (VGH), der Ende März 2018 bereits die damals geltenden Sperrzeiten - montags bis donnerstags ab 2 Uhr, donnerstags bis sonntags ab 4 Uhr - für unwirksam erklärte. Die Richter stellten schon damals den Gesundheitsschutz der Anwohner über die Interessen von Wirten und Partygängern. Insofern birgt das Einlegen von Rechtsmitteln ein hohes Risiko. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.