Zusätzliche finanzielle Hilfen für Hotels und Restaurants im Südwesten

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Mit 330 Millionen Euro will Baden-Württemberg die Gastronomie und Hotellerie im Land unterstützen - mit einer eigens aufgelegten «Stabilisierungshilfe». Von Mittwoch an können Betriebe einen Antrag auf Hilfszahlungen stellen. Wenn sie mit einer Bescheinigung des Steuerberaters belegen können, dass sie wegen der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, erhalten sie eine einmalige Hilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro, zuzüglich maximal 2000 Euro für jeden Beschäftigten.

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßt die Unterstützung. «Dieses Programm wird vielen mittelständischen Betrieben des Gastgewerbes im Land helfen», sagte der Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Man sei der Landesregierung und den beteiligten Ministerien außerordentlich dankbar, denn die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen des Gastgewerbes sei nach wie vor sehr schwierig. «Viele Betriebe können unter den aktuellen Bedingungen noch nicht kostendeckend arbeiten», sagte Engelhardt.
 

Kritik kam von der FDP-Landtagsfraktion. «Nun wird es doch bis in den Juli dauern, bis die lange versprochenen Hilfen beantragt werden können - leider ein verlorener Juni für die Betroffenen», sagte der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion, Erik Schweickert. Man hoffe, dass es bei der Antragsstellung keine hohen Hürden gebe. Die Anträge können auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf (beide CDU) kündigten am Montag in Stuttgart an, dass die Abwicklung der Anträge erneut von den Industrie- und Handelskammern und der landeseigenen L-Bank übernommen werde.

«Unser Ziel ist, eine nie da gewesene Insolvenzwelle zu vermeiden», sagte Hoffmeister-Kraut. Nicht nur die Schließungen hätten den Betrieben schwer zu schaffen gemacht. Sie dürften nun zwar öffnen, litten aber unter den jetzt geltenden Infektionsschutzmaßnahmen und könnten verlorene Umsätze nicht mehr wettmachen. Laut Tourismusminister Wolf sind allein die Übernachtungen im Südwesten im April um 94,8 Prozent eingebrochen.

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums.


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