Tourismus

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Die globale Reisebranche befindet sich auf Wachstumskurs, der sich voraussichtlich auch fortsetzen wird. Besonders die Online-Buchungen spielen dabei laut Phocuswright eine Schlüsselrolle. Bis 2026 könnten fast zwei Drittel aller Reisebuchungen digital erfolgen.

Eine aktuelle Studie der Deutschen Zentrale für Tourismus bestätigt die Bedeutung der Vereinigten Staaten als wichtigsten Überseemarkt für den deutschen Tourismus. Trotz gestiegener Kostensensibilität bleiben die Ankünfte stabil auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Ferienparkkette Center Parcs prüft die Errichtung eines großen Ferienparks im Lausitzer Seenland. Das Projekt auf Brandenburger Seite solle zwischen Sedlitzer See und Partwitzer See auf rund 90 Hektar Fläche 500 bis 700 Ferienhäuser umfassen.

Tui spürt weiterhin die Folgen des Iran-Kriegs, viele Menschen buchen ihren Urlaub zudem später. Doch es gibt auch Lichtblicke. Was erwartet Europas größter Reisekonzern für die Wintersaison?

Fliegende Steine, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln – was sich sonst nach handfester Straßenschlacht anhört, war auf der griechischen Ferieninsel Hydra nur die Reaktion auf eine Steuerprüfung. Nachdem die Fahnder einen der bekanntesten Gastronomen der Insel festgenommen hatten, trat der Mob in Aktion. Die anschließende Belagerung der Polizeistation konnte nur durch den Einsatz der Bereitschaftspolizei aufgelöst werden.

Während des Urlaubs zum Arzt ist immer auch ein bisschen Glücksspiel. Der wachsende Bedarf an ärztlich begleiteten Reisen daher keine Überraschung. Dass nun auch immer mehr Fernziele wie Thailand oder Mexiko angeboten werden, hingegen schon.

Billigflieger Ryanair spart, wo es nur geht. Nach kostenpflichtiger Verpflegung und eingeschränktem Service hatte die irische Fluglinie nun eine neue Idee: Ab sofort wird einfach weniger getankt. Nachdem gleich drei Flieger der Airline an einem einzigen Tag wegen Spritmangels notlanden mussten, sieht die Pilotenvereinigung Cockpit nun Fehler im System.

Es mag hart klingen, doch ein geschlossener Vertrag mit einem Reiseveranstalter gilt selbst dann noch, wenn der Reisende noch vor dem Antritt verstirbt. Der neue Vertragspartner sei in diesem Fall der Erbe, machte das Deutsche Forum für Erbrecht deutlich. Sollte der Erbe nicht verreisen wollen, könne er jedoch von der Reise zurücktreten – und die fälligen Storno-Gebühren bezahlen.