Ab Juli Rauchverbot an Barcelonas Stränden

| Tourismus Tourismus

Barcelona untersagt ab dem 1. Juli das Rauchen an allen Stränden der spanischen Mittelmeer-Metropole. Die im vorigen Jahr an einigen Stränden durchgeführten Tests seien erfolgreich gewesen, teilte die Stadtverwaltung mit.

Die Initiative sei bei den Bürgern sehr gut angekommen. In den nächsten Monaten bis zum Inkrafttreten wolle man zunächst eine Informationskampagne durchführen, hieß es. Die Hauptstadt Kataloniens hat zehn Strände mit einer Gesamtlänge von rund zehn Kilometern, die auch von vielen deutschen und anderen ausländischen Touristen aufgesucht werden.

«Das Ziel dieser Maßnahme ist es, eine gesündere Umwelt zu schaffen und vor allem den Passivraucher zu schützen», sagte vor Journalisten der für ökologischen Wandel zuständige Stadtrat Eloi Badia. Zudem solle Abfall vermieden werden, denn Zigarettenkippen seien «ein bedeutendes Umweltproblem».

In Spanien werden immer mehr Strände zu qualmfreien Zonen erklärt. Rauchverbote gelten an mehreren Stränden unter anderem auf den Kanaren und den Balearen, im Baskenland, in Galicien, in Andalusien und in Valencia. Die Gemeinden können sich dabei seit einiger Zeit auf ein nationales Gesetz berufen, das ihnen erlaubt, das Rauchen an den Stränden nicht nur zu untersagen, sondern Verstöße auch mit Bußgeldern von bis zu 2000 Euro zu ahnden. Barcelona will illegalen Rauchern aber nur eine Geldstrafe von etwa 30 Euro aufbrummen.

Die linke Regierung bereitet derweil eine Reform des Tabakgesetzes von 2005 vor, die sie nach Möglichkeit bis Jahresende im Madrider Parlament durchbringen möchte. Im Rahmen der Reform soll das Rauchen an verschiedenen öffentlichen Plätzen landesweit verboten werden, darunter an allen Stränden, in den Parks, auf allen Terrassen sowie auch in allen Sportstätten. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit mehreren Neuheiten startet der Europa-Park in Rust in die neue Saison. Ein neuer Themenbereich sowie neue gastronomische Angebote winken Besucherinnen und Besuchern zum offiziellen Saisonstart am 28. März.

Sie zählt zu den eindrucksvollsten Naturerlebnissen am Bodensee: Ab Samstag soll die Marienschlucht wieder begehbar sein. Was Familien, Wanderer und Naturliebhaber dort erwartet.

Die Schwarzwald Tourismus GmbH entwickelt ein dezentrales Hotelkonzept, das bestehende Dorfstrukturen nutzt und Leerstände reduzieren soll. Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt verzichtet auf Neubauten und integriert lokale Betriebe in die touristische Wertschöpfung.

Die Schweiz plant eine zusätzliche Gebühr für Autofahrer, die das Land nur durchqueren. Das Parlament hat einer entsprechenden Transitabgabe für ausländische Reisende zugestimmt. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung der Transitgebühr steht derzeit noch nicht fest.

Der Nahost-Krieg bringt Bewegung in den Reisemarkt: Urlauber meiden einzelne Regionen, wählen andere Ziele und müssen sich womöglich auf steigende Preise einstellen.

Eine aktuelle Analyse des Reiseportals Opodo belegt für das Frühjahr 2026 eine starke Nachfrage nach Reisen zwischen Deutschland und Südeuropa. Während Spanien das Hauptziel deutscher Urlauber bleibt, stellen Spanier gleichzeitig die größte Gruppe internationaler Gäste in deutschen Metropolen dar.

Eine aktuelle Auswertung von 1,7 Millionen Online-Rezensionen kürt das Frankenlagune Wellness-Center zur beliebtesten Therme Deutschlands. Während bayerische und norddeutsche Saunen die Spitzenplätze belegen, bilden Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen das Schlusslicht des Rankings.

Eine aktuelle Umfrage von Holidu unter 2.500 europäischen Gastgebern weist Deutschland als Spitzenreiter bei der Gästetreue aus. Knapp 70 Prozent der heimischen Vermieter setzen auf Stammkunden und priorisieren dabei den persönlichen Kontakt gegenüber Preisrabatten.

Alltours erweitert seine Eigenmarke Alltoura Club Hotels zur Sommersaison 2026 um zwei neue Anlagen auf Kos und Rhodos. Die Hotels setzen auf ein umfassendes All-inclusive-Konzept mit Fokus auf Sport, Wellness und Kinderbetreuung.

Ein Tag früher ankommen als gebucht, das hört sich erst mal gut an. Doch es ist auch eine zusätzliche Hotelnacht. Ob eine Fluggesellschaft dafür aufkommen muss, hat ein Gericht in Bayern beschäftigt.