ADAC warnt vor hohen Rechnungen ausländischer Inkasso-Unternehmen

| Tourismus Tourismus

Urlauber, die einen Strafzettel im Ausland erhalten, sollten am besten zügig und an Ort und Stelle bezahlen. Die Angelegenheit einfach auszusitzen ist keine gute Idee. Mittlerweile können die Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, ausländische Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen und danach unverzüglich zu bezahlen. Viele Länder gewähren zudem teils hohe Rabatte, wenn die Geldbuße zügig bezahlt wird. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes können bis zu 50 Prozent nachgelassen werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sollten Betroffene juristischen Rat einholen.

Wurde ein Knöllchen nicht bezahlt, übergeben die ausländischen Behörden die Angelegenheit an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die nachträgliche Eintreibung von Bußgeldern zuständig ist. Eingetrieben werden laut ADAC grundsätzlich nur Geldbeträge ab einer Grenze von 70 Euro mit Ausnahme von Österreich, wo die Grenze bei 25 Euro liegt. Darin inbegriffen sind das Bußgeld sowie anfallende Verwaltungskosten.

Erhöhte Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland Post von einem ausländischen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen erhält. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine halbe Million Deutsche auf diesem Wege zur Kasse gebeten, meist mit sehr hohen zusätzlichen Gebühren. So haben etwa kroatische Anwälte ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem sie von deutschen Autofahrern Geldbeträge wegen Parkverstößen einfordern, die das 20-fache über den ortsüblichen Tarifen liegen. Der ADAC rät Betroffenen, gegen derart überzogene Forderungen in jedem Fall Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Wer wegen eines Auslandsknöllchens einen Mahnbescheid oder eine Nachricht vom Gerichtsvollzieher erhält, benötigt umgehend anwaltliche Unterstützung, um eine Vollstreckung hierzulande eventuell noch abzuwehren.

Auch wenn ein Bußgeld - aus welchem Grund auch immer - hierzulande nicht vollstreckt werden kann, gibt der Club zu Bedenken, dass in manchen Ländern Bußgelder erst nach Jahren verjähren. Wer etwa ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlt, kann bis zu fünf Jahre lang in Italien in finanzielle Haftung genommen werden, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass noch eine Rechnung offen ist.

Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann immer nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es bei Verkehrsverstößen im Ausland nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

TUI hält trotz geopolitischer Belastungen an seiner Jahresprognose fest. Insbesondere der Iran-Krieg und Sonderfaktoren beeinträchtigten die Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsfeldern.

Anstatt auf Reiseverzicht zu setzen, bevorzugen Reisende zunehmend nachhaltigere Alternativen innerhalb ihrer Reiseplanung. Die Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Angebote wächst, Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung.

Airbnb und die Tripadvisor Group kooperieren bei Touren, Aktivitäten und Attraktionen. Noch 2026 soll eine Auswahl aus dem Bestand von mehr als 425.000 Erlebnissen der Tripadvisor Group über Airbnb buchbar werden.

Wer verreist, lässt mehr zurück als den Arbeitsalltag. Das zeigt eine repräsentative Befragung von HolidayCheck. 86 Prozent der Befragten fassen während einer Reise konkrete Vorsätze für die Zeit danach. Besonders häufig geht es dabei um Erholung und Selbstfürsorge.

Der deutsche Incoming-Tourismus kann in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 trotz schwieriger Marktbedingungen Zugewinne erzielen. In der zweiten Jahreshälfte ist nach Einschätzung der Deutschen Zentrale für Tourismus weiteres Wachstum möglich.

Stark riechendes Essen, Videos ohne Kopfhörer und Selfie-Aktionen am Fenster: Für viele Flugreisende bedeuten nicht erst mögliche Flugverspätungen Stress, sondern auch das Verhalten der Mitreisenden an Bord, so eine neue Umfrage im Auftrag von Booking.com.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im Juni 2,9 Prozent weniger Übernachtungen verbucht als ein Jahr zuvor. Im gesamten ersten Halbjahr 2026 wurde mit 223,8 Millionen Übernachtungen dennoch ein neuer Höchststand für diesen Zeitraum erreicht.

Die Bahn registrierte im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 989 Übergriffe auf Mitarbeiter und reagiert mit der Einführung von Tonaufzeichnungen bei Bodycams sowie verstärkten Schutzmaßnahmen.

Die Heinz Sielmann Stiftung und der Deutsche Wanderverband haben die Wahl zum Naturwunder des Jahres 2026 gestartet. Bis Ende September stehen neun Naturschauplätze aus sieben Bundesländern zur Online-Abstimmung.

In allen Bundesländern sind Sommerferien, und in Mecklenburg-Vorpommern sind Tausende Urlauber unterwegs. Die landeseigene MV Tourismus GmbH zieht eine positive Zwischenbilanz der bisherigen Hauptsaison - mit ein paar Wolken am Ferienhimmel.