ADAC warnt vor hohen Rechnungen ausländischer Inkasso-Unternehmen

| Tourismus Tourismus

Urlauber, die einen Strafzettel im Ausland erhalten, sollten am besten zügig und an Ort und Stelle bezahlen. Die Angelegenheit einfach auszusitzen ist keine gute Idee. Mittlerweile können die Strafen aus allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, ausländische Bußgeldbescheide auf ihre Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen und danach unverzüglich zu bezahlen. Viele Länder gewähren zudem teils hohe Rabatte, wenn die Geldbuße zügig bezahlt wird. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes können bis zu 50 Prozent nachgelassen werden. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen sollten Betroffene juristischen Rat einholen.

Wurde ein Knöllchen nicht bezahlt, übergeben die ausländischen Behörden die Angelegenheit an das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die nachträgliche Eintreibung von Bußgeldern zuständig ist. Eingetrieben werden laut ADAC grundsätzlich nur Geldbeträge ab einer Grenze von 70 Euro mit Ausnahme von Österreich, wo die Grenze bei 25 Euro liegt. Darin inbegriffen sind das Bußgeld sowie anfallende Verwaltungskosten.

Erhöhte Vorsicht ist jedoch geboten, wenn man wegen eines Verkehrsverstoßes im Ausland Post von einem ausländischen Anwalt oder Inkasso-Unternehmen erhält. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund eine halbe Million Deutsche auf diesem Wege zur Kasse gebeten, meist mit sehr hohen zusätzlichen Gebühren. So haben etwa kroatische Anwälte ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem sie von deutschen Autofahrern Geldbeträge wegen Parkverstößen einfordern, die das 20-fache über den ortsüblichen Tarifen liegen. Der ADAC rät Betroffenen, gegen derart überzogene Forderungen in jedem Fall Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten.

Wer wegen eines Auslandsknöllchens einen Mahnbescheid oder eine Nachricht vom Gerichtsvollzieher erhält, benötigt umgehend anwaltliche Unterstützung, um eine Vollstreckung hierzulande eventuell noch abzuwehren.

Auch wenn ein Bußgeld - aus welchem Grund auch immer - hierzulande nicht vollstreckt werden kann, gibt der Club zu Bedenken, dass in manchen Ländern Bußgelder erst nach Jahren verjähren. Wer etwa ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlt, kann bis zu fünf Jahre lang in Italien in finanzielle Haftung genommen werden, wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass noch eine Rechnung offen ist.

Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot kann immer nur im jeweiligen Land durchgesetzt werden. Auch Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei gibt es bei Verkehrsverstößen im Ausland nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab sofort kostet der reguläre Eintritt in den Kölner Dom zwölf Euro. Mit dem neu eingeführten Eintrittspreis sollen die gestiegenen Kosten etwa für den Schutz des Denkmals gedeckt werden.

Mozarts Geburtsstadt ist ein touristisches Juwel. Entsprechend viele Reisende steuern die 160.000-Einwohner-Stadt speziell für einen Tagesausflug an. Oft gibt es Stau - das soll jetzt anders werden.

Kurz vor Beginn der Sommerferien in Schleswig-Holstein zeichnet sich im Tourismus ein uneinheitliches Bild ab. Während zahlreiche Küstenorte und Inseln bereits hohe Auslastungen melden, liegt die Buchungslage landesweit vielerorts noch unter dem Niveau des Vorjahres.

Eine aktuelle Studie von HolidayCheck analysiert das unterschiedliche Nachhaltigkeitsverhalten von Deutschen im Alltag und während der Urlaubszeit. Dabei zeigt sich eine deutliche Lücke zwischen Anspruch und tatsächlichem Handeln.

Das Fürstentum Monaco ist der 18. europäische Themenbereich im größten Freizeitpark Deutschlands. Zur offiziellen Eröffnung hat sich Prominenz angekündigt. Das hat auch Folgen für Besucher.

Mit der Freigabe neuer Kanäle werden im Lausitzer Seenland fünf ehemalige Tagebauseen zu einem zusammenhängenden Wasserrevier verbunden. Der neue Fünf-Seen-Verbund erweitert die Möglichkeiten für Urlauber, Wassersportler und den Wassertourismus der Region.

Die deutschen Reiseveranstalter müssen bei Pauschalreisen künftig weniger Vorsorge gegen Insolvenzen treffen. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat erneut die Entgelte gesenkt, die für jede Reise gezahlt werden müssen.

Reservieren, absagen - doppelt buchen, nicht erscheinen: Das sommerliche Hüttenchaos am Berg macht nicht nur den Wirten zu schaffen. Warum faire Planung auch für die anderen Wanderer unerlässlich ist.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass deutsches Fernsehen für Urlauber zunehmend an Bedeutung gewinnt. Insbesondere junge Reisende nutzen verstärkt digitale Streaming-Angebote während der Ferien.

Nach einer Flaute wegen des Iran-Kriegs zieht die Nachfrage nach Urlaub in der Türkei und Ägypten bei Tui wieder spürbar an. Besonders Antalya steht bei Sommerreisen hoch im Kurs.