Air Berlin: Entschädigung für toten Hund

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Air Berlin muss zahlen – die Fluglinie einigte sich mit einem Fluggast auf die Zahlung von 2.635 Euro Entschädigung sowie 550 Euro Prozesskosten. Der Hund des Passagiers war bei einem Flug nach Palma im Juli 2012 an einem Hitzschlag gestorben, nachdem er fast eine Dreiviertelstunde im Zwinger auf der Rollbahn gestanden hatte. Der Hundebesitzer hatte daraufhin geklagt, beide Parteien haben sich jedoch noch vor Prozessbeginn geeinigt.

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