Neben Kur- und Erholungsorten sollen in Schleswig-Holstein künftig auch anerkannte Tourismusorte Kurabgaben erheben können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen hat. «Wir wollen, dass die Kommunen im Land mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten bekommen», sagte Innenministerin Magdalena Finke (CDU). Im Zuge der Reform benennt das Land die Kur- in eine Gästeabgabe um.
Bislang können diese laut Kommunalabgabengesetz nur staatlich anerkannte Kur- oder Erholungsorte die Abgabe erheben. Das waren zum Stand Juli 2024 insgesamt 188 Orte. Drei weitere Orte sind als Tourismusorte anerkannt - Albersdorf (Dithmarschen), Flensburg und Lübeck. In Zukunft dürfe es für Gemeinden im Norden interessanter sein, sich vom Wirtschaftsministerium als Tourismusort anerkennen zu lassen. Die Abgabe ist für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen gedacht.
Mehr hauptamtliche Bürgermeister
Der zweite Schwerpunkt der Novelle sind die hauptamtlichen Bürgermeister. Bislang dürfen nur Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner hauptamtliche Bürgermeister einsetzen. Künftig ist dies bereits ab 2.000 Menschen möglich. Das war nach Regierungsangaben ein Wunsch der Kommunen.













