Urlaubsende vorverlegt? Rechte bei geänderten Flugzeiten

| Tourismus Tourismus

Manche Urlauber wählen ihre Flugzeiten bei Pauschalreisen bewusst aus: Sie geben vielleicht etwas mehr Geld aus, um einen Rückflug am Abend zu bekommen. Damit der Urlaub entspannt ausklingt: mit gemütlichem Frühstück und noch ein paar Stunden am Pool.

Ärgerlich ist, wenn der Rückflug im Urlaub dann kurzfristig auf den Morgen verschoben wird. Nichts mit relaxtem Aufstehen und Schwimmen - stattdessen klingelt der Wecker früh und man muss direkt zum Flughafen.

Gibt es für solchen Frust wenigstens ein bisschen Geld zurück? Wie verbindlich sind die Abflugzeiten bei der Buchung einer Pauschalreise überhaupt?

Erholungseffekte an Reisetagen nicht im Vordergrund

So ein Fall sei ein Klassiker, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott. Die schlechte Nachricht aus rechtlicher Sicht: Die Tage für Anreise und Abreise dienten in erster Linie der Beförderung. Erholungseffekte stünden nicht im Vordergrund. Die gute Nachricht: Voraussichtliche Flugzeiten aber muss der Reiseveranstalter dem Anwalt zufolge zumindest annähernd einhalten – auch wenn sie als unverbindlich bezeichnet werden.

«Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Flugzeitverschiebungen von bis zum 4 Stunden noch keinen Reisemangel darstellen», so Degott. Ab der 5. Verspätungsstunde hat man nach seinen Worten jedoch Rückforderungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, und zwar fünf Prozent vom Tagesreisepreis – mit jeder weiteren Stunde sind es weitere fünf Prozent. 

Wird der Flug vorverlegt, gilt das ebenfalls. Und hier sehen Gerichte manchmal noch mehr Erstattung gegeben: Degott weist auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin. Hier war ein Rückflug von 23.20 auf 19.50 Uhr vorgezogen worden – also um 3,5 Stunden. Den klagenden Pauschalreisenden stand laut Gericht eine Reisepreisminderung in Höhe eines halben Tagesreisepreises zu. Hier kostete die zehntägige Gesamtreise 1.664 Euro, der Tagesreisepreis betrug entsprechend 166,40 Euro.

Auch die Airline kann entschädigungspflichtig sein

Gut zu wissen: Parallel greifen eventuell auch die europäischen Fluggastrechte, zum Beispiel bei Flügen innerhalb der EU. Dann können Betroffenen je nach Flugdistanz Entschädigungen in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro pro Passagier zustehen.

Das ist etwa bei Verspätungen von mehr als drei Stunden gegenüber der geplanten Ankunft, aber auch bei kurzfristigen Annullierungen von Flügen der Fall. Übrigens gilt ein Flug laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dann als annulliert, wenn er mehr als eine Stunde vorverlegt wird, wie Degott erklärt.

Platzt der gemütliche letzte Urlaubstag also wegen einer ungünstigen Flugverschiebung, können Urlauber zumindest darauf hoffen, etwas Geld zu bekommen. Zu beachten ist nur: Erhebt man Ansprüche gegen den Veranstalter (Reisepreisminderung) und gegen die Airline (Entschädigung), müssen die Beträge gegebenenfalls miteinander verrechnet werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.