Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt gegen Booking.com

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen Booking.com B.V. Klage eingereicht. Anlass ist die Buchungsoption „Flug + Hotel“ auf Booking.com. Wer dort ein entsprechendes Angebot auswählt, werde für die weitere Buchung auf lastminute.com der COMVEL GmbH weitergeleitet. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale werde dieser Wechsel des Anbieters nicht ausreichend deutlich.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Verbrauchertäuschung. Booking.com sei unter anderem wegen dieser Gestaltung zunächst abgemahnt worden. Da das Unternehmen nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.

Buchung führt von Booking.com auf die Seite von lastminute.com

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale können Nutzer auf Booking.com zunächst ein Hotel und einen dazu passenden Flug auswählen. Beim Klick auf ein „Flug + Hotel“-Angebot erfolge anschließend jedoch eine Weiterleitung zu lastminute.com.

Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Buchungsseite blieben dabei nach Angaben der Verbraucherzentrale im Design von Booking.com. Auf der Seite finde sich zwar der Hinweis „powered by Lastminute.com“. Dieser sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer jedoch leicht zu übersehen.

„Der Hinweis ‚powered by Lastminute.com‘ ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie ergänzt: „Wer bewusst Booking.com auswählt, darf im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolgt.“

Verbraucherzentrale sieht Wechsel des Anbieters nicht ausreichend gekennzeichnet

Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass viele Menschen ein Reiseportal bewusst auswählten, etwa aufgrund von Erfahrungen, Serviceversprechen oder Empfehlungen. Werde der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht hinreichend deutlich gemacht, werde diese Entscheidung nach Darstellung der Verbraucherzentrale unterlaufen.

Die Verbraucherzentrale sieht die beanstandete Gestaltung der Internetseite als rechtswidrig an und habe Booking.com unter anderem deswegen abgemahnt. Da der Reiseanbieter nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Niedersachsen Klage eingereicht.

Verbraucherschützer raten bei Online-Buchungen zur Kontrolle des Vertragspartners

Grundsätzlich sollten Verbraucher nach Empfehlung der Verbraucherzentrale bei Online-Buchungen darauf achten, welcher Vertragspartner tatsächlich ausgewiesen ist. Dieser finde sich im Impressum der jeweiligen Seite.

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