Australien muss Rucksacktouristen-Steuer zurückzahlen - viele Deutsche dürfen hoffen

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Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte am Mittwoch die sogenannte «Backpacker»-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem «Working Holiday»-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft auch zahlreiche junge Leute aus Deutschland.

Dem Gericht zufolge dürfen Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien Steuerabkommen hat, nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Richter John Logan sagte, dies wäre «eine verkappte Form der Diskriminierung auf Grund der Staatsbürgerschaft». Nach Informationen des australischen Senders ABC können nun etwa 75.000 Ausländer damit rechnen, Geld von der Steuerbehörde Australian Tax Office (ATO) zurückzubekommen. Die Gesamtsumme bezifferte der Sender auf mehrere Hundert Millionen Euro.

Die Steuerbehörde will nun prüfen, ob sie gegen die Entscheidung in Berufung geht. Der Rechtstreit geht auf die Klage einer britischen Rucksack-Touristin, Catherine Addy, zurück. Der Richterspruch betrifft auch Urlauber aus der Türkei, Norwegen, Finnland, Japan, Chile und den USA. Bis 2017 mussten Rucksack-Touristen wie Australier keine Steuer bezahlen, solange ihr Einkommen 18.200 australische Dollar (knapp 11.200 Euro) nicht überstieg.

Pro Jahr vergibt Australien an etwa 150.000 Ausländer ein sogenanntes Arbeits-Visum für Urlauber. Darunter sind nach Schätzungen etwa 25 000 Bundesbürger. Viele arbeiten im Gastgewerbe oder auf Farmen. (dpa)


 

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