Australische Verbraucherschützer: Trivago führt Kunden in die Irre

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Verbraucherschützer in Australien haben dem Hotelvergleichsportals Trivago vorgeworfen, seine Kunden zu täuschen. Sie verlangen dafür eine Strafe in Millionen-Dollar-Höhe, nachdem ein Gericht zu ihren Gunsten entschieden hatte. Kern der Vorwürfe: Das Internetportal biete nicht die günstigsten Hotels an, sondern empfehle die Hotels je nachdem, wer am meisten zahle.

Trivagos Verhalten sei «besonders ungeheuerlich», sagte der Chef der Verbraucherschutzorganisation ACCC, Rod Sims, am Dienstag. Er verwies dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichts. Diese solle anderen Unternehmen eine Warnung sein. «Wir wollen an Trivago und andere die Botschaft senden, Verbraucher nicht zu täuschen und Verbraucher nicht mehr zahlen zu lassen als sie müssten», sagt Sims vor Journalisten.

Die Webseite von Trivago biete entgegen dem Eindruck, den sie erwecke, kein unparteiisches, objektives und transparentes Preisvergleichs-System, erklärte Richter Mark Moshinsky am Montag. «Die Tatsache, das Trivago von den Onlinebuchungs-Seiten bezahlt wurde, wurde nicht deutlich gemacht.» Der Fall soll für eine Entscheidung erneut vor Gericht kommen. Wann, ist noch offen.

Trivago werde die Entscheidung des Gerichts genau überprüfen, kündigte eine Unternehmenssprecherin in Düsseldorf an. «Wir arbeiten daran, die Auswirkungen dieser Entscheidung auf unser Website-Design schnell zu verstehen», teilte sie mit.

Trivago wurde als Startup in Düsseldorf gegründet. Mehrheitsaktionär ist Expedia, ein Konkurrent Booking. 

„Es ist amtlich: Wer tatsächlich glaubt, dass Buchungs- und Preisvergleichsplattformen Kunden zu den günstigsten Angebote führen, täuscht sich“, verweist Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, auf das Urteil eines australischen Gerichts gegen Trivago. Australiens Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission hatte wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzgesetze geklagt und vor Gericht Recht bekommen: Trivago habe „zu günstige“ Angebote ausgeblendet: „Alles unter einer bestimmten Umsatzschwelle bekamen User gar nicht zu Gesicht. Auf einer Hotelwebsites passiert Ihnen das nicht“, rät Gratzer dazu, zur Sicherheit immer auch die Hotel-Websites im Auge zu behalten: „Das wollen die Plattformen verhindern. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Die Plattform ist nicht Ihr Freund. Vertrauen Sie ihr nicht.“

Der Fall zeige auch unterschiedliche Standards im Verbraucherschutz auf: Werden in Australien Konsumenteninteressen umfassend geschützt, halten sich die Kollegen in Österreich gegenüber Plattformen auffallend zurück: „Trivago arbeitet weltweit gleich, doch unser Konsumentenschutz bleibt still. Vielleicht sollte auch die Arbeiterkammer statt Preisvergleichen für Leberkäse einmal beim Online-Betrug im großen Stil genauer hinsehen: „Egal, ob es um Preisvergleichsplattformen, Buchungsplattformen oder die Sharing Economy geht: Milliardengewinne und unglaubliche Summen für Fernsehwerbung kommen nicht vom Verkauf der günstigsten Angebote. Das haben wir jetzt schwarz auf weiß“, so Gratzer.


 

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