BGH verbietet versteckte Extra-Kosten bei Flugbuchungen im Netz

| Tourismus Tourismus

Bei Flugbuchungen im Internet dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf eine eigene Kreditkarte des Portals als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit verwiesen werden. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im August erstritten hat.

Auch in einem zweiten Punkt waren die Verbraucherschützer erfolgreich: Extra-Kosten für die Aufgabe eines Gepäckstücks müssen auch dann bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden, wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang zusätzlich gebucht werden kann. (Az. X ZR 23/20)

Das Verfahren hatte der vzbv gegen den Leipziger Flugvermittler Travel24 geführt. Auf dessen Buchungsportal war als Zahlungsmittel eine von Travel24 und einer Bank kostenlos vertriebene Kreditkarte voreingestellt. Damit verbunden war automatisch ein Rabatt, durch den eine eigentlich fällige «Servicegebühr» wegfiel. Wählte der Kunde oder die Kundin eine andere Zahlungsart, entfiel der Rabatt - die Buchung verteuerte sich um rund 40 Euro für Hin- und Rückflug.

Nach Auffassung des BGH wird so unzulässigerweise für alle gängigen Zahlungsmittel ein Entgelt erhoben. Der Kniff mit dem Rabatt ändere daran nichts: «Aus Sicht des Kunden ist in erster Linie der ausgewiesene Gesamtpreis von Bedeutung», schreiben die Karlsruher Richterinnen und Richter. Hier entstehe der Eindruck, dass sich dieser durch die Wahl einer anderen Zahlungsart erhöhe.

Die Verbraucherzentralen hatten außerdem beanstandet, dass bei Testbuchungen nur darauf hingewiesen wurde, dass der Flugpreis kein Freigepäck beinhalte. Die Höhe des eventuellen Aufpreises erfuhr man nicht. Laut BGH müssen solche Extra-Kosten gleich mit angegeben werden - und zwar auch dann, wenn die Gepäckaufgabe online später separat oder sogar erst am Flughafen dazugebucht werden kann. «Eine effektive Vergleichbarkeit der Preise ist nur dann gewährleistet.»

Mit seiner Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Februar 2020. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Unter dem Motto „Heritage meets innovation in the Green Heart of Germany“ lädt die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vom 20. bis 23. September 2026 gemeinsam mit der Thüringer Tourismus GmbH zum Thuringia Travel Summit nach Erfurt.

Eine aktuelle Datenanalyse beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Touristen für die Gastronomie und Hotellerie in europäischen Reisezielen im Sommer 2026.

Auf dem Tegernsee ist das erste elektrische Passagierschiff in Betrieb genommen worden. Die neue „Gmund“ bietet Platz für bis zu 180 Fahrgäste und verfügt laut dpa über eine Batteriekapazität für rund zehn Stunden Fahrbetrieb.

 

Der Tourismus in Sachsen kommt nach neu berechneten Daten auf einen Bruttoumsatz von 9,8 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von rund 4,6 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2026 stiegen zudem Gästeankünfte und Übernachtungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Der Schiefe Turm von Bad Frankenhausen ist mittlerweile schiefer als der Turm von Pisa und nach einer Sicherung und dem Ausbau als Besucherzentrum für Gäste eröffnet worden. Das Projekt kostete rund 14,5 Millionen Euro und soll die touristische Entwicklung der Kyffhäuserregion stärken.

Uber bietet im September erstmals Tagesausflüge mit dem sogenannten Weintaxi von Frankfurt in den Rheingau an. An vier Wochenenden stehen täglich vier Fahrzeuge für Touren zu Weingütern im Rheingau zur Verfügung.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Booking.com verklagt. Streitpunkt ist die Weiterleitung bei „Flug + Hotel“-Angeboten zu lastminute.com der COMVEL GmbH, die nach Auffassung der Verbraucherschützer nicht ausreichend deutlich gemacht wird.

Erstmals seit der Flutkatastrophe im Himalaya-Gebirge im Grenzgebiet zu Nepal haben chinesische Behörden Details zu den auf ihrer Seite vermissten Ausländern bekanntgegeben. Unter den 261 Vermissten sind auch drei Deutsche.

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.