BGH zu «Fahrt ins Blaue»: Programmpunkte nicht beliebig austauschbar

| Tourismus Tourismus

Wer eine «Fahrt ins Blaue» bucht, lässt dem Veranstalter bei der Reisegestaltung erst einmal freie Hand - sobald dieser das Programm bekanntgibt, hat er sich aber festgelegt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mitte Februar hervor, das jetzt in Karlsruhe veröffentlicht wurde.

Der Kläger hatte über ein Reisebüro eine Busreise für elf Leute mit unbekanntem Ziel gebucht, die von 13. bis 15. März 2020 stattfinden sollte. Die Tour, die als «Fahrt ins Blaue» beworben wurde, kostete inklusive Hotelübernachtungen insgesamt 2138 Euro.

Bei der Abfahrt wurde das Reiseprogramm verteilt - es ging nach Hamburg. Dort waren eine Museumsführung und eine große Hafenrundfahrt geplant. Als Höhepunkt wurde ein Musical-Besuch angekündigt. Aber am Nachmittag wurde der Gruppe mitgeteilt, dass dieser Programmpunkt wegen der Corona-Pandemie ausfallen müsse. Stattdessen wurde kurzfristig eine dreistündige Stadtrundfahrt organisiert.

Der Kläger wollte deshalb einen Teil des Reisepreises zurück - und bekam in letzter Instanz Recht. Der Veranstalter habe sich zwar ein Leistungsbestimmungsrecht ausbedungen, entschieden die BGH-Richterinnen und -Richter. Durch Aushändigung des Reiseprogramms sei der Leistungsinhalt aber unwiderruflich konkretisiert worden. Nichts habe darauf hingewiesen, dass das Programm vorläufigen Charakter habe und einzelne Punkte noch austauschbar seien.

Dem höchstrichterlichen Urteil zufolge ist der Wegfall des Musical-Besuchs ein Reisemangel, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Das Landgericht Osnabrück habe in der Vorinstanz zutreffend festgestellt, dass eine Stadtrundfahrt nicht gleichwertig sei. Dort war der Veranstalter zur Zahlung von 320 Euro verurteilt worden. Diese Entscheidung ist nun rechtskräftig. (Az. X ZR 18/22) (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach mehr als viereinhalb Jahren sind die Sanierungsarbeiten im Innenhof des berühmten Dresdner Zwingers offiziell beendet. Damit steht das bedeutende barocke Gartenensemble Besuchern wieder als Ganzes offen. 

Die Stadt Palma de Mallorca verschärft die Regeln für den Tourismus. Die Verwaltung der größten Stadt auf Mallorca plant ein umfassendes Verbot für neue Ferienwohnungen sowie für neue Hostels.

Eine TUI-Studie beleuchtet die Rolle der pflanzlichen Ernährung bei der Urlaubsplanung von Vegetariern und Veganern in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass das kulinarische Angebot für diese Zielgruppe einen besonders hohen Stellenwert einnimmt.

Nur 45 Autominuten von der Hauptstadt entfernt entsteht ein neues, nachhaltiges Ferienresort im skandinavischen Stil. Die 45 Ferienimmobilien bieten Wohnflächen zwischen 75 und 98 Quadratmetern. Die Nähe zu Berlin und die Erreichbarkeit des Flughafens BER sollen Touristen locken.

Die Deutschen träumen von Reisen, die große Erlebnisse und Tiefgang versprechen, zeigen die Ergebnisse der repräsentativen Studie „Reiseträume“ von HolidayCheck. Obwohl es um absolute Sehnsuchtsziele – losgelöst von Budget, Zeit oder Sicherheitsaspekten – ging, landet überraschenderweise das eigene Land auf dem ersten Platz der Bucket List.

Die österreichische Tourismusbranche blickt mit verhaltenem Optimismus auf die kommende Wintersaison 2025/26. Trotz eines weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds zeigt eine aktuelle Studie ein stabiles Nachfrageniveau.

Der Deutsche Reiseverband blickt optimistisch auf die kommende Wintersaison 2025/26. Fernreisen und Kreuzfahrten erleben derzeit einen signifikanten Zuwachs. Insgesamt liegt das Umsatzwachstum für den Winter nach Buchungsstand Ende August bei neun Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Für Gen Z und Millennials sind Geschäftsreisen laut einer Umfrage weit mehr als eine berufliche Anforderung; sie stellen vielmehr eine Gelegenheit zur Aufwertung des Lebensstils dar. Und dafür sind sie auch bereit zu zahlen.

In den Herbstferien werden kaum Strandkörbe an der Ostsee zu finden sein. Dabei sollte ein Erlass den Streit um Aufstellfristen beilegen. Die neuen Regeln seien aber praxisfern, kritisieren Verleiher.

Die touristische Branche in Nordrhein-Westfalen blickt mit gemischten Erwartungen auf die anstehenden Herbstferien. Eine gemeinsame Betriebsbefragung von Tourismus NRW und dem DEHOGA NRW zeigt, dass die Nachfrage momentan heterogen ist, wobei insbesondere Ferienwohnungen und -häuser überdurchschnittlich gut gebucht sind.