„Bürokratisches Monstrum“: Mehrheit der Geschäftsreisenden ohne A1-Bescheinigung unterwegs

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Eine Regelung, die viel kostet und an die sich ohnehin nur wenige halten: Nur jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die erforderliche A1-Bescheinigung. Der Hotelverband (IHA) kämpft in Brüssel für eine Reform des „Monstrums“.

Eine Umfrage von AirPlus International, einem Anbieter von Lösungen für das tägliche Management von Geschäftsreisen, zeigt, dass sich nur wenige an die Pflicht zur Bescheinigung halten. Eine solche A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen.

Wer innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island reist, muss die A1-Bescheinigung seit Mai 2010 mit sich führen. Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber die Anträge nun elektronisch beantragen. Der neue Prozess hat das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch trotz möglicher Kontrollen und der Gefahr von Bußgeldern in einzelnen Mitgliedsstaaten: 44 Prozent der befragten Geschäftsreisenden gaben an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen. Vier Prozent aller Reisenden halten sich trotz Kenntnis nicht daran. Das bedeutet, das fast die Hälfte immer ohne diese Bescheinigung unterwegs ist. Knapp ein Viertel der Geschäftsreisenden (24 Prozent) hat angegeben, diese manchmal dabei zu haben.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) schreibt in einem Blogpost, dass das Monstrum namens „A1-Bescheinigung“  die Reisefreiheit und den gemeinsamen Binnenmarkt ad absurdum führe.“ Diese ‚Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind‘ müsse jeder in ein anderes europäisches Land entsandte Geschäftsreisende zwingend bei sich führen, um dokumentieren zu können, welchem Sozialversicherungsrecht der Reisende unterliege. Dies gilt selbst für extrem kurze Dienstreisen zum Besuch einer Messe, eines Meetings, eines Workshops und selbst zum Betanken des Dienstfahrzeugs jenseits der deutschen Grenze ist eine A1-Bescheinigung zwingend erforderlich. Das gilt für Angestellte ebenso wie für Selbständige.

„Der Aufwand für die Unternehmen ist enorm. Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müssen“, sagt Birgit Hölzel, Country Manager Deutschland bei AirPlus. Die Kosten für einen Antrag liegen damit bei geschätzt rund 70 Euro - pro Reise und Reisendem. Immerhin: Es gibt in der Europäischen Union Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung der Regeln wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr am Europäischen Rat. „Nach der Europawahl Ende Mai und der nun erfolgten Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat kann eine Neuregelung nun schnellstmöglich wieder in Angriff genommen werden“, hofft Hölzel. „Bis dahin sollten Geschäftsreisende aber die A1-Bescheinigung bereithalten, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden“, rät sie.


 

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