Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tui rechnet mit der Rückholung seiner im Nahen Osten festsitzenden Kunden binnen einiger Tage. Geplant sei, die Urlauber mit Partner-Airlines nach Deutschland zurückzubringen, sagte Vorstandschef Sebastian Ebel.

Nach dem Kriegsausbruch im Iran sitzen zehntausende deutsche Urlauber im Nahen Osten fest. Während die Bundesregierung Evakuierungen für vulnerable Gruppen vorbereitet und Reisekonzerne wie Tui erste Rückflüge planen, warnen Behörden vor logistischen Engpässen und betrügerischen Umbuchungs-Hotlines.

Die Deutschen buchen ihren Sommerurlaub 2026 so früh wie nie zuvor. Während die Türkei und das Mittelmeer boomen und die Pauschalreise als Sicherheitsgarant gefragt ist, müssen die USA deutliche Einbußen hinnehmen. Der DRV präsentiert zum Start der ITB Berlin die aktuellen Marktdaten.

Die ITB Berlin 2026 startet heute mit rund 6.000 Ausstellern aus über 160 Ländern. Im Mittelpunkt der dreitägigen Fachmesse stehen neben dem Gastland Angola die technologische Transformation durch Künstliche Intelligenz, strategische Wachstumsfelder wie Medical- und LGBTQ+-Tourism sowie ein international besetzter Fachkongress zur Zukunft der Branche.

Während der deutsche Reisemarkt insgesamt stagniert, boomt das Geschäft mit Fernreisen nach Asien. Neue Daten von YouGov und Sinus belegen ein Wachstum von zwölf Prozent für die Fernstrecke Ost und zeigen, welche Milieus den Trend antreiben.

Die deutsche Reisewirtschaft erreicht 2025 ein neues Rekordniveau: Fast 88 Milliarden Euro gaben die Bundesbürger für ihren Urlaub aus. Der Trend geht klar zur organisierten Veranstalterreise, während im Zielgebiet die Preissensibilität steigt. Besonders Kreuzfahrten bleiben ein massiver Wachstumstreiber der Branche.

Rund 30.000 Reisende von deutschen Veranstaltern sind von der Eskalation in der Golfregion betroffen - sie sitzen dort fest oder können nicht an den Flughafen-Drehkreuzen umsteigen.

Träumen Sie von einer frischen Meeresbrise, neuen Horizonten und einer entspannten Auszeit vom Alltag, haben aber nur wenig Zeit? Dann sind Minikreuzfahrten die perfekte Lösung. Diese kurzen Seereisen, die meist zwischen drei und fünf Tagen dauern, bieten eine ideale Möglichkeit, die Welt der Kreuzfahrten kennenzulernen, ohne gleich eine mehrwöchige Reise buchen zu müssen.

Die Lage in der Golfregion spitzt sich weiter zu: Nach einem mutmaßlichen Drohnenangriff auf das Luxushotel Burj Al Arab in Dubai und der Sperrung der Lufträume sitzen tausende deutsche Urlauber fest. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für die Region ausgesprochen, während Kreuzfahrtanbieter wie Tui Cruises ihre Fahrten absagen.

Die DZT präsentiert ihre globale Strategie für 2026. Mit vier Hauptkampagnen und einem klaren Fokus auf Kulinarik, Stadtkultur und Nachhaltigkeit will die Organisation das Rekordniveau der touristischen Wertschöpfung von über 78 Milliarden Euro weiter sichern und ausbauen.