Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Entgegen dem globalen Trend des sogenannten "Set-Jettings" – dem Reisen zu Drehorten fiktionaler Produktionen – lässt sich hierzulande eine Mehrheit vor einer Reise primär von Dokumentationen inspirieren.

Auf der Nordseeinsel Norderney startet mit „Neywork“ – Tiny Workspaces ein Projekt, das dem wachsenden Trend des flexiblen Arbeitens Rechnung trägt. Das Angebot richtet sich an Selbstständige, Kreative sowie kleine Teams und Unternehmen, die einen professionellen Arbeitsplatz auf der Insel suchen.

Erstmals seit drei Jahren könnte es bei der Lufthansa wieder Streiks der Piloten geben. Die Mitglieder der Vereinigung Cockpit sind laut einer Urabstimmung bereit zum Arbeitskampf.

Laut einer aktuellen Umfrage waren bereits 54 Prozent der Deutschen im vergangenen Jahr als Alleinreisende unterwegs. Trotz der wachsenden Beliebtheit von Solo-Reisen sehen sich Urlauber mit einem wesentlichen Ärgernis konfrontiert: Einzelzimmer-Zuschläge.

Der Lufthansa-Konzern ist zwar groß, aber wenig profitabel. Bis zum Jahr 2030 will Konzernchef Spohr die weltweite Nummer 4 straffen. Auf der Streichliste stehen vor allem Jobs in Deutschland.

Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben das Ende der Nightjet-Verbindungen von Wien nach Paris und von Berlin nach Paris bekannt gegeben. Ab dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 werden diese beiden Routen nicht mehr angeboten. Grund sind fehlende Zuschüsse aus Frankreich – trotz guter Nachfrage und Kritik aus der Politik.

Ein Bericht von Hessenschau.de zeigt die konsequente Haltung der Stadt Frankfurt am Main im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Seit Einführung der städtischen Ferienwohnungssatzung im Jahr 2018 wurden Maßnahmen ergriffen, um den knappen Wohnraum zu schützen.

Die Breitachklamm in den Allgäuer Alpen ist das Naturwunder des Jahres 2025. Bei der Online-Wahl der Heinz Sielmann Stiftung setzte sich das bayerische Naturdenkmal deutlich gegen die Konkurrenz durch und sicherte sich den Titel.

Die Stuttgart-Marketing GmbH steht vor der Eröffnung eines zentralen Projekts für die Tourismusbranche: Das Haus des Tourismus. Die neue Einrichtung am Stuttgarter Marktplatz soll als Visitenkarte sowie Schaufenster für den gesamten Tourismus in Baden-Württemberg fungieren.

Die balearische Insel Ibiza hat einen bedeutenden Schritt zur Regulierung ihres Beherbergungssektors vollzogen: Im Rahmen einer konzertierten Aktion wurden 2.831 illegale Angebote für die kurzfristige Ferienvermietung vom Markt genommen. Dies entspricht einer Kapazität von 14.532 Betten.