Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wandern ist nicht nur eine beliebte Freizeitaktivität in der Natur. Es bringt auch Geld in ländliche Regionen. Touristiker ersinnen daher neue Angebote rund ums Wandern - auch in extremen Varianten.

Eine aktuelle YouGov-Studie im Auftrag von Evaneos beleuchtet das Reiseverhalten der Deutschen in den kommenden Jahren und zeigt auf, welche Aktivitäten und Kriterien die Urlaubsplanung prägen.

Fast 44 Prozent für die als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD bei der Landtagswahl. Schreckt das Touristen ab? Diese Stimmen kommen aus dem Harz.

Eine neue Auswertung von Fit Reisen zeigt, welche deutschen Berge auf Instagram am häufigsten geteilt werden und wo Wanderer noch Ruhe finden.

Dertour hat das Reiseverhalten für den Sommer 2026 analysiert und verzeichnet einen gestiegenen Last-Minute-Anteil sowie stabile Präferenzen bei Luxus- und All-inclusive-Reisen.

Wald, Wartburg, Weimar - das verbinden viele Touristen mit Thüringen. Doch der Tourismus im Freistaat hat sich in den vergangenen zehn Jahren nur verhalten entwickelt. Wie sich das ändern soll.

Alltours verzeichnet seit fünf Jahren ein jährliches Wachstum der bis September eingegangenen Fernreisebuchungen. Als Reaktion erweitert der Veranstalter sein Programm für die Wintersaison mit neuen Hotels, Flugverbindungen und ausgebauten Rundreisen.

Eine aktuelle Auswertung zeigt die häufigsten Reisebeschwerden österreichischer Urlauber im Sommer 2026, wobei vor allem die Themen Flugreisen, Unterkünfte und Mietwagen mit Frust verbunden waren.

Wieder einmal darf sich der Europa-Park über die Auszeichnung zum «besten Freizeitpark der Welt» freuen. Dabei setzt er sich erneut gegen namhafte Konkurrenz durch.

Meta hat mit Muse einen persönlichen KI-Agenten gestartet, der in den USA unter anderem Reisen suchen und buchen kann. Für Flüge greift Muse über Duffel auf Angebote von mehr als 500 Fluggesellschaften zu, während Hotels bislang über den offenen Internetzugang gesucht werden.