Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Umsatzsteuerstatistik für 2024 belegt ein deutliches Umsatzplus gegenüber 2019 in allen Bundesländern. Dennoch bleibt die Zahl der Betriebe vor allem in der Hotellerie und in ländlich geprägten Regionen weiterhin deutlich hinter dem Vorkrisenniveau zurück. Aktuelle Zahlen aus der Branche.

Der Krieg in Nahost verunsichert viele Urlauber. Doch wie reagieren die Deutschen? Eine Umfrage, Branchenstimmen und Einblicke aus der Region zeigen, welche Folgen der Konflikt für den Tourismus hat.

Eine aktuelle Analyse von 66 europäischen Flughäfen zeigt gravierende Unterschiede bei der Anbindung an die Innenstädte. Während Málaga und Vilnius durch Schnelligkeit und niedrige Preise überzeugen, bilden Standorte wie München aufgrund hoher Kosten das Schlusslicht im Ranking.

Eine aktuelle Untersuchung von TUI analysiert die attraktivsten Destinationen für alleinreisende Frauen. Während Finnland und Schweden das Gesamtranking anführen, zeigen sich bei Sicherheit und medizinischer Versorgung deutliche regionale Schwerpunkte innerhalb Europas und in Übersee.

Mit der Eröffnung der neuen Therme im Januar 2026 stärkt Oberstdorf seine Position als Gesundheitsdestination im Allgäu. Das 5.000 Quadratmeter große Objekt verbindet moderne Wellnessarchitektur mit der alpinen Natur und schafft ein wetterunabhängiges Angebot für Aktivurlauber und Einheimische.

Ist Übertourismus in Bayern eine Krise oder ein Managementfehler? Eine neue Studie des BZT zeigt, wie Reisende ihr Verhalten ändern und welche Strategien Gemeinden von Grainau bis München verfolgen, um die soziale Akzeptanz des Tourismus zu sichern.

Veranstalter sagen Reisen in die Krisenregion oft nur mit wenig Vorlauf ab - oder bieten Umbuchungen an. Was bedeutet das für Reisewillige, auch mit Blick auf Ostern und den Sommer?

Über 93 Prozent der Hundehalter verreisen nur mit ihrem Tier. Eine aktuelle Datenerhebung zeigt, welche Regionen in Deutschland und Europa das Ranking 2026 anführen und warum das Ferienhaus dem Hotel meist vorgezogen wird.

Nach 35 Jahren Stillstand investiert Dresden Millionen in die Wiedereröffnung des Fernsehturms. Bis 2030 soll das Bauwerk samt seinem ehemaligen Restaurantbereich saniert und durch digitale Technik modernisiert werden.

Der hessische und der bayerische Teil des Spessarts wollen im Tourismus-Marketing künftig über die Landesgrenzen hinweg eng zusammenarbeiten, um mehr Gäste in die Urlaubsregion zu holen. Was sich durch die neue Marke und das einheitliche Marketing für Gäste ändern soll.