Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

| Tourismus Tourismus

Im Streit um Rückzahlungen nach einem Reiserücktritt während der Corona-Pandemie hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehr Klarheit geschaffen. Demnach dürfen etwa Einreiseverbote oder die Absage einer Reise bei der Frage nach Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden, wenn diese erst nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stattgefunden haben. Der BGH folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Konkret entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe zu drei Klagen von Menschen, die für 2020 Pauschalreisen gebucht hatten. Für einen Kläger sollte es nach Japan gehen, für zwei weitere nach Mallorca, ein Mann hatte eine Ostseekreuzfahrt gebucht - alle traten aber nach Ausbruch der Pandemie von ihrer Reise zurück. Als später Einreiseverbote verhängt beziehungsweise die Reisen Corona-bedingt abgesagt wurden, verlangten sie von den jeweiligen Veranstaltern Rückzahlungen für Anzahlungen und Stornokosten.

Als die Fälle 2022 in Karlsruhe landeten, war sich der BGH nicht sicher, ob bei der rechtlichen Beurteilung nur die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sind, oder ob auch Umstände zu berücksichtigen seien, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise aufgetreten waren. Er legte die Frage dem EuGH vor. Die Luxemburger Richterinnen und Richter entschieden im Februar 2024, dass nach der EU-Pauschalreiserichtlinie nur die Situation zu berücksichtigen ist, die im Zeitpunkt des Rücktritts bestand.

Wann sind Beeinträchtigungen wahrscheinlich?

Der BGH hob nun in allen drei Fällen das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Landgerichte zurück. Die Gerichte müssten beurteilen, ob schon beim Reiserücktritt die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung bestand. Im Falle der Japanreise hatte das Landgericht zwar entschieden, dass beim Rücktritt noch kein unvermeidbarer außergewöhnlicher Zustand vorlag - allerdings mit fehlerhafter Begründung, so der BGH. 

So reiche es nicht aus, die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung zu verneinen, weil es beim Rücktritt noch nicht zu einer erheblichen Zahl von Infektionen in Japan gekommen war und die Maßnahmen dort vor allem auf eine Verhinderung von Infektionen zielten. Das Gericht müsse klären, ob die ungewöhnliche Art und Anzahl der Maßnahmen hinreichende Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr waren, und nicht sicher war, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen würden, um diese Gefahr abzuwenden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fast jede fünfte Winterreise wird laut Dertour Reisebarometer allein angetreten. Besonders die Generation 50 plus und Langzeiturlauber prägen das Segment. Zu den meistgebuchten Zielen gehörten Spanien, Ägypten und die Türkei.

Griechenland will den Massentourismus auf vielen Inseln und in beliebten Ferienorten stärker begrenzen und gleichzeitig Natur und Landschaft besser schützen. Die Regierung stellte dazu bei einer Pressekonferenz in Athen neue Regeln für den Tourismus und den Hotelbau vor.

Eine aktuelle YouGov-Studie zeigt eine deutliche Zurückhaltung deutscher Reisender beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Zwar können sich viele Befragte den Einsatz von KI-Anwendungen im Reisebereich grundsätzlich vorstellen, die tatsächliche Nutzung bleibt laut den erhobenen Daten jedoch meist im einstelligen Prozentbereich.

Zugfahrten ins Ausland werden bei Reisenden beliebter. Die Bahn will davon profitieren und stärkt gerade im Sommer ihr Programm. Bei manchen Verbindungen in Metropolen gibt es aber noch hohe Hürden.

Die Tripadvisor Group hat im ersten Quartal 2026 einen Umsatzrückgang von 4 Prozent gemeldet. Wachstum verzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben vor allem im Bereich Experiences sowie bei der Restaurantplattform TheFork.

Deutschland bleibt laut aktuellen Marktdaten das weltweit wichtigste Ziel für internationale Geschäftsreisen. Während klassische Geschäftsreisen zurückgehen, bleiben Veranstaltungen und Bleisure-Reisen auf stabilem Niveau.

Eine aktuelle Erhebung des Portals Holidu prognostiziert für die Saison 2026 eine hohe Auslastung bei Ferienhäusern an den deutschen Küsten bei weitgehend stabilen Mietpreisen. Insbesondere an der Nordsee planen Urlauber ihren Aufenthalt langfristig.

Nach mehreren Hantavirus-Fällen und drei Todesopfern darf das Kreuzfahrtschiff «Hondius» einen Hafen auf den Kanaren anlaufen. Was Spanien und internationale Behörden nun planen.

Es ist nicht immer leicht, sich im Urlaub die Sonnenliegen am Hotelpool zu sichern, oft sind sie mit Handtüchern reserviert. Das will sich ein Reisender nicht gefallen lassen - er fordert Geld zurück.

Eine aktuelle Studie belegt, dass die geopolitische Lage im Nahen Osten die Reiseplanung von 70 Prozent der Deutschen beeinflusst. Trotz aufgehobener Reisewarnungen für Golfstaaten wie Katar und die VAE bleiben Urlauber vorsichtig.