Condor vs. Lufthansa: Kartellamt sieht Marktmacht-Missbrauch

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Im Streit mit der Lufthansa um gekündigte Zulieferflüge erhält der Ferienflieger Condor Rückendeckung vom Bundeskartellamt. Nach einer vorläufigen Prüfung der Wettbewerbshüter missbraucht die Lufthansa ihre Marktmacht im Kampf um touristische Langstrecken-Passagiere, wie die Behörde am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Lufthansa hatte den langjährigen Pauschal-Vertrag über Zubringerflüge zu den Condor-Fernreisen im vergangenen November gekündigt. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar. Condor reichte daraufhin Beschwerde beim Bundeskartellamt ein.

«Wir sind nach vorläufiger Prüfung der Auffassung, dass die Kündigung einen Missbrauch von Marktmacht darstellt», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt auf Anfrage. «Es wäre natürlich zu begrüßen, wenn die Lufthansa den Vertrag mit der Condor nun doch weiter laufen lassen würde, wie dies einigen Presseberichten der vergangenen Tage zu entnehmen war», sagte Mundt.

Der Kranich-Konzern erklärte, er könne die Aussagen des Kartellamtes nicht kommentieren: «Uns liegt aktuell noch keine finale schriftliche Entscheidung des Bundeskartellamtes vor – auch läuft derzeit noch die Frist zur Stellungnahme.» Die Lufthansa zieht nach jüngsten Aussagen eines Sprechers in Erwägung, den Vertrag mit Condor vorerst weiterlaufen zu lassen. «Eine finale Entscheidung gibt es bisher nicht», hatte der Lufthansa-Sprecher gesagt. Mit Condor hat sich die Airline bislang nicht in Verbindung gesetzt, wie eine Sprecherin des Ferienfliegers auf Anfrage sagte.

Medienberichten zufolge hat auch EU-Kommission die negativen Auswirkungen der Vertragskündigung thematisiert und ist unter anderem deswegen in Berlin vorstellig geworden.

Dem Kartellamt zufolge nutzen durchschnittlich etwa 25 Prozent der Passagiere der Condor-Langstrecken einen Zubringerflug nach Frankfurt, um dort in eine Condor-Maschine umzusteigen. «Ohne diese Zubringerpassagiere kann die Langstrecke der Condor nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht wirtschaftlich betrieben werden», erklärten die Wettbewerbshüter.

Die Lufthansa hatte argumentiert, dass Condor trotz der Beendigung der Vereinbarung weiter Zubringerflüge bei Lufthansa buchen kann. Nach den vorläufigen Prüfungen des Bundeskartellamtes sind die Buchungsmöglichkeiten außerhalb der gekündigten Vereinbarung jedoch nicht ausreichend. «Condor kann damit nicht planbar und verbindlich kombinierte Flugverbindungen insbesondere gegenüber Reiseveranstaltern und Reisebüros anbieten.» Die Lufthansa kann bis zum 7. April 2021 dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet das Bundeskartellamt darüber, ob einstweilige Maßnahmen erlassen werden.

Lufthansa will selbst stärker in das Touristikgeschäft einsteigen, dem nach der Corona-Krise eine schnellere Erholung zugetraut wird als den Geschäftsreisen. Das Unternehmen hat den neuen Betrieb «Eurowings Discover» gegründet, in dem die touristischen Flüge gebündelt werden sollen. Condor war früher selbst eine Lufthansa-Tochter und steht seit dem Untergang des Thomas-Cook-Konzerns mit Hilfe eines großen Staatskredits auf eigenen Füßen. Auch die Lufthansa wurde in der Corona-Krise vom Staat gerettet.

Condor hatte im Streit mit dem Kranich-Konzern zudem beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage eingereicht. Der Ferienflieger will die EU-Auflagen für die staatlichen Milliardenhilfen an den Konkurrenten gerichtlich überprüfen lassen. (dpa)


 

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