Diese Rechte haben Reisende bei Krankheit, Katastrophen und politischen Unruhen

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Bei Marseille und auf der Urlaubsinsel Kreta wüten derzeit mehrere Waldbrände, zahlreiche Touristen mussten bereits aus ihren Hotels evakuiert werden. Naturkatastrophen, aber auch politische Unruhen oder eine plötzliche Erkrankung im Umfeld einer Urlaubsreise sorgen für viele Fragen: Wann kann man eine gebuchte Reise kostenfrei stornieren oder abbrechen, wie ist die rechtliche Lage, wenn ich individuell oder pauschal gebucht habe? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengestellt.

Pauschalurlauber zum Beispiel können ihre Reise stornieren, wenn am Urlaubsort unvermeidbare bzw. außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen Naturkatastrophen, Kriege oder schwere Unruhen. Entscheidend sind jedoch die konkreten Umstände vor Ort. Urlauber können sich nur dann darauf berufen, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und sie in eine Region reisen möchten, in der beispielsweise Waldbrände wüten. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss man damit rechnen, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Individualreisende haben es schwerer, denn hier gelten oft die Stornobedingungen der einzelnen Anbieter. Eine kostenlose Stornierung ist in der Regel nicht möglich. Ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hilft bei der Risikoeinschätzung einer Reise. Eine kostenlose Stornierung ist oft erst dann möglich, wenn das Auswärtige Amt vor Reisen in ein Gebiet warnt oder eine Evakuierung empfiehlt.

Allerdings müssen Individualreisende bereits gebuchte Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht bezahlen, wenn diese nicht erbracht werden können. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft hingegen zugänglich, ohne dass sich die Reisenden in Gefahr begeben müssen, sind sie auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.

Wer während der Reise von einer Naturkatastrophe oder einem anderen außergewöhnlichen Ereignis betroffen ist, sollte sich umgehend an die Reiseleitung bzw. bei Individualreisen an die Botschaft oder das Konsulat wenden. Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter verpflichtet, für die Sicherheit der Reisenden zu sorgen oder die Rückreise zu organisieren. Eine Reiseabbruchversicherung kann dabei helfen, zusätzliche Kosten aufzufangen.

Wenn die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist und die Reisenden länger bleiben müssen, ist der Veranstalter verpflichtet, für eine Unterkunft für maximal drei Tage zu sorgen.

Bei Krankheiten gilt: Wer vor der Reise erkrankt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung oft stornieren, allerdings nur bei schwerwiegenden Erkrankungen, die eine Reise unmöglich machen. Erkrankungen während der Reise können vor allem außerhalb Europas hohe Kosten verursachen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor finanziellen Risiken.

Urlauber sollten sich vor ihrer Urlaubsreise umfassend informieren, Versicherungen prüfen und im Zweifel frühzeitig mit Veranstaltern oder Versicherungen sprechen. So lässt sich das finanzielle Risiko minimieren, auch in Zeiten von zunehmenden Naturkatastrophen und Krisen.


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